10 Thesen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

10. Die evangelische Kirche wird den schulischen Religionsunterricht auch in Zukunft unterstützen – zugunsten der Kinder und Jugendlichen sowie der Gesellschaft

In seiner freiheitlichen Konstruktion setzt der Religionsunterricht als Gegenüber für den Staat Religionsgemeinschaften voraus, die ihrerseits zu einer demokratischen Zusammenarbeit bereit sind. Diese Zusammenarbeit schließt weitere Voraussetzungen ein – nicht zuletzt das Engagement der Religionsgemeinschaften für diesen Unterricht, wie es die evangelische Kirche seit Jahrzehnten unter Beweis stellt, mit Angeboten zur Fortbildung von Religionslehrerinnen und -lehrern, mit ihrem öffentlichen Einsatz für Religionsunterricht, mit Angeboten im Schulleben und der Schulseelsorge. Von großer Bedeutung für den Religionsunterricht ist es, dass Kirchengemeinden und -kreise sowie andere kirchliche Einrichtungen und Arbeitsfelder mit Schulen und dem Religionsunterricht systematisch kooperieren. Insofern stellt eine „lebendige Kirche“ den „Lebensrückhalt des Religionsunterrichts“ dar (Synode der EKD 1997). Zugleich ist der Religionsunterricht ein wichtiges Lernfeld auch für die Kirche selbst. Vor allem aber ist er ein Ort, an dem sie den ihr aufgetragenen Dienst an den Kindern und Jugendlichen sowie an der Gesellschaft in der Gestalt von Bildungsverantwortung als Bildungsdiakonie zum Tragen bringen kann. In der Zuwendung zu jedem einzelnen Kind auch in seinen religiösen Bedürfnissen und Interessen können kirchliche und staatliche, theologische und pädagogische Motive übereinkommen – im Eintreten für Solidarität und Toleranz, für Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit in einer globalen Welt.

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