10 Thesen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

3. Religiöse Bildung braucht ein eigenes Schulfach Religion

Während es wichtig und richtig ist, religiöse Themen auch in anderen Fächern aufzunehmen, beispielsweise im Sprach- und Geschichtsunterricht, in Geographie und Politik, in Kunst und Musik oder in Biologie, wird dadurch ein eigenes Fach Religion keineswegs überflüssig. Ähnlich wie die Muttersprache in allen Fächern der Schule gepflegt werden muss und doch ein eigenes Fach braucht, ist auch religiöse Bildung auf die Schule insgesamt bezogen und bleibt zugleich auf eine fachlich gesonderte Wahrnehmung angewiesen. Nur auf diese Weise kann das durch speziell dafür ausgebildete Religionslehrerinnen und -lehrer gewährleistete hohe Niveau authentisch aufrechterhalten bleiben, und nur unter der Voraussetzung eines eigenen Schulfachs ist die im Blick auf die Religionsfreiheit unerlässliche Befreiungsmöglichkeit realisierbar. Der Religionsunterricht ist keine Frage von Mehrheiten in der Bevölkerung, sondern eine Angelegenheit der Freiheit. Mit dem Grundgesetz geht die evangelische Kirche davon aus, dass es heute neben dem christlichen Religionsunterricht nicht nur wie schon bisher einen jüdischen, sondern auch einen islamischen Religionsunterricht geben muss, sofern die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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