10 Thesen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

8. Der evangelische Religionsunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern offen. Er wird häufig in ökumenischer Kooperation und zum Teil im Dialog mit dem Ethikunterricht erteilt.

In Zukunft könnten auch Formen der Zusammenarbeit mit nichtchristlichem Religionsunterricht erprobt werden.

Am evangelischen Religionsunterricht dürfen auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die nicht zur evangelischen Kirche gehören. Faktisch besuchen viele Kinder ohne Religionszugehörigkeit den evangelischen Religionsunterricht, weil sie sich selbst für den christlichen Glauben interessieren oder die Eltern sich eine religiöse Bildung und christliche Werteerziehung für ihre Kinder wünschen, nicht zuletzt im Namen einer auf diese Weise zu gewinnenden Entscheidungsfähigkeit. Solange die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Inhalte des Unterrichts evangelisch sind, bleibt der Religionsunterricht nach evangelischer Auffassung konfessionell im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG. Eine besondere Form der Öffnung des konfessionellen Religionsunterrichts stellt der von der EKD schon 1994 in der Denkschrift „Identität und Verständigung“ empfohlene konfessionell-kooperative Religionsunterricht dar. In dieser Form kooperieren der evangelische und der römisch-katholische Religionsunterricht, ohne dass der Unterricht dabei seine konfessionelle Ausrichtung verliert. Vielmehr kommen Gemeinsamkeiten zwischen den Konfessionen hier genauso in den Blick wie die Unterschiede und konfessionellen Identitäten. Ferner ist es zu begrüßen, wenn sich der Religionsunterricht und der Ethikunterricht wechselseitig als Dialogpartner verstehen. Religionsunterricht ist ein pluralitätsfähiges Fach, das selbst auf plurale Verhältnisse in der Gesellschaft eingestellt ist und das dem Bildungsziel der Pluralitätsfähigkeit dient. Eine Zusammenarbeit mit dem jüdischen oder dem islamischen Religionsunterricht etwa bei gemeinsamen Projekten oder in bestimmten Phasen des Unterrichts ist ebenfalls denkbar und auch wünschenswert, sofern dabei die unterschiedlichen theologischen Grundlagen sowie die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen interreligiösen Lernens berücksichtigt werden.

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