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Schritte der Erneuerung im Verhältnis zum Judentum

2.2 Gottes Bundsetzungen mit Israel als Erweise seiner erwählenden Güte und Treue

Vorbemerkung zur Terminologie

Mit dem Begriff "Bund" werden im Folgenden die biblischen Begriffe berit (hebr.) bzw. diatheke (griech.) wiedergegeben. Zugleich soll versucht werden, dem sachlich vom deutschen Begriff "Bund" abweichenden Bedeutungsradius dieser beiden Begriffe, soweit möglich und erforderlich, durch entsprechende Umschreibungen gerecht zu werden. Anders als der deutsche Begriff "Bund", der eine vertragliche Vereinbarung zwischen gleichgestellten Partnern (lat. foedus) bezeichnet, steht der hebr. Begriff berit als theologischer Terminus für die autoritative Setzung eines Gemeinschaftsverhältnisses durch einen Mächtigen (d.h. durch Gott), das eine Selbstverpflichtung Gottes und/oder die Inpflichtnahme des Bundespartners einschließt. Der griechische Begriff diatheke nimmt im Neuen Testament weithin diesen alttestamentlichen Bedeutungsgehalt auf, wobei allerdings an einigen Stellen (z.B. in Gal 3f und 2.Kor 3) die Bedeutung diatheke = "Testament", "maßgebliche letztwillige Verfügung" mitschwingt.

Die Bundesaussagen des Alten Testaments sind vielfältig und vielschichtig. Sie begegnen in unterschiedlichen Bezugsfeldern und gewinnen ihre jeweilige inhaltliche Füllung aus diesen. An zahlreichen Stellen wird der Bund als einseitiges Handeln Gottes dargestellt, der dem Volk seine Treue und beständige Hilfe zusagt. Anderswo trägt er eher Züge eines Vertragsverhältnisses, in dem das Volk als Gottes Partner in Pflicht genommen wird, wobei die Tora verpflichtende Bundesurkunde ist (z.B. 2.Mose 34, 10f). Nicht selten erscheint der Bund als die göttliche Anordnung und Gewährung des Kults. Trotzdem wird man in den alttestamentlichen Bundesaussagen eine gemeinsame Linie erkennen können: Es geht durchweg um den Erweis der erwählenden Güte und Treue Gottes, die Leben ermöglicht und das Volk in der Gemeinschaft mit seinem Gott hält. Dabei ist, bei allen Verstehens- und Übersetzungsproblemen, die das hebräische Wort berit aufgibt, eindeutig, dass es um eine Selbstfestlegung Gottes geht, die in ihrer bindenden Wirkung eine eidliche Zusage noch übertrifft.

Das Alte Testament berichtet von einer ganzen Reihe verschiedener Bundsetzungen Gottes. Von einer einseitigen Festlegung auf den Mose-Bund vom Sinai kann keine Rede sein. So nennt etwa das Väterlob des Sirachbuches (Sir 44-50) nicht weniger als sieben verschiedene Bundsetzungen: Die Reihe beginnt mit dem Noahbund: "Ein ewiger Bund wurde mit ihm geschlossen, nie wieder sollte alles Leben vernichtet werden" (Sir 44,18). Es folgt der Bund mit Abraham, der als Beschneidungsbund gekennzeichnet ist (Sir 44,20). Daran schließen sich in langer Reihe an: Isaak, auf den (samt seinen Nachkommen) der Abrahamsbund übertragen wurde, Aaron, der erste Empfänger des Priesteramtes, Pinhas, der Stammvater aller Priester, Josua, dem Gott das Verheißungsland öffnete, und schließlich David, dem er die "Erbnachfolge eines Herrschers von Gottes Gnaden verlieh" (Sir 45,25). Daneben gibt es in anderen frühjüdischen Texten auch andere inhaltlich abweichende Aufzählungen.

Weder auf eine genaue geschichtliche Bestimmbarkeit einzelner Bundsetzungen noch auf deren Zahl kommt es offensichtlich an. Wichtig ist vielmehr die Glaubenserfahrung, die sich in der erzählenden Erinnerung an Gottes Bundsetzungen niederschlägt: Die Frühgeschichte Israels gilt an allen ihren entscheidenden Wendepunkten als durch Gottes bundsetzendes Handeln bewirkt und begleitet. Israels Geschichte ist Bundesgeschichte, insofern sie davon handelt, dass Gott den Weg seines Volkes durch beständige Erweise seiner Treue und Güte begleitet.

In Situationen der Gefährdung und Entscheidung wendet Gott sich seinem Volk Israel in seiner Gesamtheit, aber auch repräsentativen Gruppen innerhalb dieses Volkes helfend und Orientierung gebend zu. Zu solcher Zuwendung gehört freilich auch, dass er die Bundespartner auf ein bundesgemäßes Verhalten - und das heißt: auf die Einhaltung seines in der Tora geoffenbarten Willens - verpflichtet (z.B. 5.Mose 4,13.23;29,8.11.13.20).

Jede einzelne Bundsetzung kann in gewisser Hinsicht als Erneuerung und Bestätigung der vorhergegangenen gelten. Anlaß dafür ist allein der Wechsel geschichtlicher Situationen und Konstellationen. Dass Gott einen früheren Bund außer Kraft gesetzt und gekündigt hätte, kommt an keiner Stelle in den Blick. Zwar kann das Volk durch Nichteinhaltung der von ihm übernommenen Bundesverpflichtung, durch Ungehorsam gegenüber der Weisung Gottes den Bund brechen. Doch ist damit der Bund nicht hinfällig geworden. Er wird allein durch Gottes Güte und Treue, nicht durch das Verhalten seiner menschlichen Empfänger konstituiert. Es besteht allerdings die Gefahr, dass er durch menschliches Fehlverhalten beschädigt und undeutlich gemacht wird. Um dem entgegenzuwirken, bedarf es der Erneuerung des bundsetzenden Handelns Gottes.

In diesem Rahmen ist auch der Sinaibund zu sehen. Er ersetzt nicht die vorhergegangenen Bundsetzungen an die Väter, sondern führt sie weiter bzw. ist - speziell in der Systematik der priesterschriftlichen Darstellung - deren Realisierung. Er hat allerdings insofern eine Sonderstellung, als er sich auf das "Buch des Bundes" (2.Mose 24,7) bezieht; das Buch des Bundes steht für die schriftliche Tora, es stellt den Dekalog auf den "Tafeln des Bundes" (5.Mose 9,9.11. u.ö.; vgl. 2.Mose 34,28) als Bundesurkunde heraus und bringt die innere Struktur der Gottesbeziehung Israels zum Ausdruck, die durch das Ineinander von Verheißungs- und Verpflichtungsdimension gekennzeichnet ist.

Sofort tritt denn auch das Moment der Gefährdung des Bundes besonders hervor. In der Erzählung vom Abfall zum Goldenen Kalb in 2.Mose 32, der anschließenden intensiven und langen Fürbitte des Mose und der Vergebung, die Gott schließlich gewährt, der sich als "barmherziger und gnädiger Gott, langmütig und reich an Huld und Treue" (2.Mose 34,6) erweist, wird dieses Problem grundlegend behandelt. Die aus der Barmherzigkeit Gottes entspringende Erneuerung des Bundes (2.Mose 34,10) macht deutlich, dass Israels Bund faktisch immer schon ein "neuer" ist, der menschliche Schuld und göttliche Vergebung mit umschließt. Historisch lässt sich am Alten Testament zeigen, dass der Begriff "Bund" in einer Zeit der Krise entstand. Er wurde für Israel jeweils wichtig, wenn das Volk in seiner Existenz bedroht war: zum Beispiel in der Zeit nach dem Ende des Nordreiches (nach 721), vor allem aber in der Exilszeit (nach 587).

Das gilt bereits für den Noahbund (1.Mose 9,1-17). Ihm kommt insofern eine Sonderstellung zu, als er nicht speziell mit Israel geschlossen ist, sondern - als Reaktion auf die schuldhaften Gewaltverhältnisse, die zur Flut führten - zwischen Gott und "jeglichem Lebewesen, allen Wesen aus Fleisch". Er besteht in der Zusage, dass nach der Flut trotz menschlicher Schuld die Erde für alle Zeit ein fester und verlässlicher Lebensraum für sie alle sein solle. Dass damit ein gesamtmenschheitlicher, ja ein die Tierwelt umfassender Bezug eingeschlossen ist, steht außer Frage. Trotzdem fällt der Noahbund nicht aus dem Rahmen der sonstigen auf Israel bezogenen Bundsetzungen heraus. Seine Bedeutung besteht vielmehr darin, dass er die fundamentale Voraussetzung der weiteren Bünde schafft, insofern er den Lebensbereich im weitesten Sinne absteckt, innerhalb dessen Israels Erwählung ihren Raum haben soll. Wenn er nicht nur Israel, sondern auch den Weltvölkern zu Gute kommt, so liegt das letztlich auf der gleichen Linie wie alle jene biblischen Aussagen, die von einer heilvollen Auswirkung des Gottesbundes mit Israel auf die Völkerwelt handeln.

Trotz der Untreue Israels kann und will Gott nicht von seinen Zusagen lassen. Ohne seinen Bund mit Israel wäre er ein anderer Gott als der, von dem die Bibel spricht. Auf diese Pluralität der Bundsetzungen Gottes bezieht sich auch Paulus, wenn er in Röm 9,4 von den Israel gegebenen "Bünden" spricht. Dieser Sachverhalt ist übrigens in der revidierten Lutherbibel 1984 neuerdings durch die Korrektur des Singulars "Bund" in den Plural "Bundesschlüsse" berücksichtigt.

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