Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz - Professionelle Kompetenzen und Standards für die Religionslehrerausbildung

Empfehlungen der Gemischten Kommission zur Reform des Theologiestudiums, EKD-Texte 96, 2009

3. Kompetenzen für Lehrerinnen und Lehrer – Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler

Religionslehrerinnen und Religionslehrer sollen ihre beruflichen Aufgaben professionell wahrnehmen und die alltäglichen Anforderungen in unterschiedlichen Handlungssituationen sach- und schülergemäß bewältigen können. Fachbezogen besteht ihre Aufgabe darin, Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung von Kompetenzen im Bereich religiöser Bildung anzuleiten und zu begleiten. Die notwendigen beruflichen Kompetenzen von Religionslehrerinnen und -lehrern sind also prinzipiell auf die Kompetenzen im Bereich religiöser Bildung zu beziehen, die Schülerinnen und Schüler durch die Lernprozesse im Religionsunterricht erwerben sollen [11].

Allerdings sind die beruflichen Kompetenzen eines Religionslehrers bzw. einer -lehrerin und die Kompetenzen religiöser Bildung nicht linear zuzuordnen. Vielmehr erfordert die unterrichtliche Fokussierung auf eine Kompetenz, die bei Schülerinnen und Schülern gefördert werden soll, ein Bündel religionspädagogischer Teilkompetenzen auf der Seite der Lehrenden. Daher können die Kompetenzen der Lehrenden auch nicht einfach aus denen der Schülerinnen und Schüler abgeleitet werden. Wohl aber ist es möglich, bei konkreten Unterrichtsprojekten jeweils genauer zu bestimmen, welche beruflichen Qualifikationen des Lehrers bzw. der Lehrerin jeweils schwerpunktmäßig aktualisiert werden müssen, um die Entwicklung spezifischer Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern zu unterstützen.

Die Diskussion über das Verhältnis von Kompetenzen und religiöser Bildung dauert noch an. Es zeichnet sich ab, dass diese Kompetenzen nur einen Teilbereich des gesamten Bildungsauftrags umfassen, für den der Religionsunterricht einsteht. Für diesen Bildungsauftrag liegen konsistente Konzepte der Evangelischen Kirche in Deutschland und von Seiten der Religionspädagogik vor [12]. Aus diesem Grund können die notwendigen beruflichen Kompetenzen des Religionslehrers und der -lehrerin in ausreichendem Maße beschrieben werden. Ihre Aufgaben lassen sich aus der spezifischen Bedeutung des Religionsunterrichts im Rahmen des Bildungssystems, der Schule als pädagogischer Institution und aus ihrem zentralen Arbeitsbereich, dem Arrangement von Lehr- und Lernprozessen religiöser Bildung, erheben.

Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz (pdf)

Nächstes Kapitel