Pro und Contra Mindestlöhne - Gerechtigkeit bei der Lohngestaltung im Niedriglohnsektor

Eine Argumentationshilfe der Kammer der EKD für soziale Ordnung, EKD-Texte 102, 2009

Zusammenfassung

  1. Wägt man die Argumentationen gegeneinander ab, so lässt sich einerseits festhalten, dass ein allgemeiner staatlich definierter Mindestlohn in der Tat eine gewisse Sicherung vor Lohnverfall in den unteren Lohnbereichen wäre und, bei entsprechender Höhe, auch ein pragmatisch sinnvoller Bezugspunkt für die Lohnfindung sein könnte. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen einen Mindestlohn für gerecht hält. Die Einführung eines Mindestlohns hat offenbar auch Symbolkraft: sie könnte die Wertschätzung von Arbeit sichtbar und öffentlich stärken.

    Allein durch einen Mindestlohn wäre aber andererseits Armut noch nicht besiegt, und auch die Umsetzung des Postulates, dass ein jeder und eine jede von seiner bzw. ihrer Arbeit leben können muss, wäre dadurch keineswegs gewährleistet. Schon jetzt liegt der Durchschnittslohn der „Aufstocker“ über der Höhe des diskutierten Mindestlohns. Es gäbe also auch weiterhin viele denkbare Konstellationen, in denen vor allem Familien mit Kindern zusätzliche Transferleistungen benötigten. Im Blick auf eine nachhaltige Armutsbekämpfung bleibt deshalb die Investition in Infrastruktur zur Unterstützung von Familien entscheidend. Auch um das Entstehen unzureichender Erwerbseinkommen bei Beschäftigten zu vermeiden, sind Mindestlöhne sicher nicht das Mittel der ersten Wahl. Vorrang haben jene Maßnahmen, die der Verbesserung der Erwerbschancen dienen. Bildung und Weiterbildung kommt deshalb eine Schlüsselrolle bei der Vermeidung unzureichender Einkommenslagen zu, da mangelhafte oder überholte Qualifikationen Hauptursachen für schlechte Erwerbschancen, verbunden mit Niedrigverdiensten, bilden. Berufliche Weiterbildung ist entscheidend, weil die Berufsqualifikation in modernen Ökonomien offenbar sinkende Halbwertszeit hat: Besonders problematisch ist das im Blick auf die wachsende Erwerbsbeteiligung von Frauen mit häufigeren Übergängen zwischen privatem Leben und Beruf und die steigende Erwerbsbeteiligung der Älteren, für deren Beschäftigungschancen zeitgemäße berufliche Qualifikationen entscheidend sind.

    Der beste Weg zu einer gerechten Lohnfindung bleibt auch für den Niedriglohnsektor das Tarifsystem. Es sollte, wo es erodiert, erneut gestärkt werden – nicht zuletzt durch eine breite Mitgliederbasis von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Tarifparteien sind als erste aufgefordert, eine „nach unten“ beliebige Abwärtstendenz zu verhindern; das gilt gerade auch im Blick auf die wachsende Freizügigkeit in der EU. Die Bedeutung von Arbeit ist konstitutiv für die gerechte Teilhabe wie für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Wo Lohn und Rahmenbedingungen der Arbeit fragwürdig werden, und wo es nicht gelingt, die Arbeitsverhältnisse durch das Tarifsystem so zu regulieren, dass die unteren Lohngruppen gesichert sind, wie das derzeit in manchen Branchen der Fall ist, besteht allerdings politischer Handlungsbedarf.

    Die zum Teil unrealistischen Erwartungen an einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn werden wachsen, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung den Eindruck hat, dass der Wert der Arbeit und die Würde der arbeitenden Menschen auf dem Markt verfallen und die Abhängigkeit der Beschäftigten von Transferleistungen jenseits des Familienleistungsausgleichs zunimmt. Solche Entwicklungen führen schon heute dazu, dass unterschiedliche Kräfte in der Gesellschaft Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens in die Debatte bringen.

    Der derzeitige Weg, da, wo das Tarifsystem nicht trägt, eine „Abwärtsspirale“ zu vermeiden, sind in den entsprechenden konkret definierten Ausnahmefällen branchenspezifische gesetzliche Mindestlöhne, die gegenüber einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn den Vorteil haben, die Entwicklung in einzelnen Bereichen und Regionen genauer analysieren zu können und damit zielgenau gegenzusteuern. In der Pflegebranche beteiligen sich auch die Kirchen selbst als große Arbeitgeber an einer entsprechenden, von der Regierung eingesetzten, Kommission, die den Mindestlohn für Pflegehelfer sichern soll. Da die Pflegebranche allerdings in hohem Maße öffentlich refinanziert wird und auch der Wettbewerb der Anbieter in der Pflegebranche politisch gesteuert ist, bleibt darauf zu achten, dass ein Mindestlohn in diesem Feld lediglich eine untere Lohngrenze beschreibt, nicht aber zur Norm der Refinanzierung durch die Kostenträger werden darf.

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