Freiheit und Dienst

Eine Argumentationshilfe der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Frage einer allgemeinen Dienstpflicht und zur Stärkung von Freiwilligendiensten

Dokumentation von Freiwilligendiensten

Die Kommission empfiehlt die Einführung eines bundesweit einheitlichen Dokuments, mit dem der einzelne Freiwillige seinen Dienst nachweisen kann. Ein griffiger und öffentlichkeitswirksamer Name für das Dokument muss noch gefunden werden. (17) Die einzelnen Nachweise werden von den jeweiligen Trägern des Freiwilligendienstes eingetragen und sollten mit einer qualifizierten Würdigung des freiwilligen Dienstes verbunden sein. Es können nur solche Dienste eingetragen werden, die qualifizierten Kriterien für Freiwilligendienste entsprechen. Das gewährleistet eine Vergleichbarkeit der Dienste, eine Durchlässigkeit für verschiedene Arbeitsfelder und Träger und erlaubt es den Freiwilligen, ihren Dienst je nach Interesse und biographischer Situation frei zu wählen.

Die Einführung des Dokumentes wird mit hoher öffentlicher Wirkung durch alle dafür bedeutsamen gesellschaftlichen Akteure (Kirchen, Wohlfahrts-, Wirtschafts-, Sport- und Naturschutzverbände, Gewerkschaften, staatliche Stellen, ...) unter Schirmherrschaft einer zentralen Person des öffentlichen Lebens (z.B. des Bundespräsidenten) in einer längerfristigen Kampagne breit beworben. Dabei erklären die Beteiligten, welche Bedeutung sie freiwilligen Diensten zumessen und wie sie diese fördern und bonifizieren wollen. Auf diese Weise wird das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung freiwilligen Engagements gestärkt, seine Attraktivität erhöht und Lernprozesse in Gang gesetzt, die der drohenden Auflösung einer solidarischen Grundkultur unserer Gesellschaft entgegenwirken. Das Dokument wird so für Freiwillige aller Lebensalter zu einem wichtigen Faktor in der Gestaltung ihrer Biographie und ihrer Stellung in Beruf und Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für junge Menschen, die auf diese gesellschaftlich hoch anerkannte Weise ihren freiwilligen Dienst nachweisen und dies für ihre Qualifizierung und ihr berufliches Fortkommen besonders nutzen können. Menschen in allen Phasen ihrer Biographie werden jedoch auch erwägen, was es für sie bedeuten könnte, dieses Dokument nicht vorweisen zu können. So entsteht ein gesellschaftliches Klima für die Notwendigkeit und Verbindlichkeit von sozialem Engagement, ohne dem Einzelnen unmittelbar Pflichten aufzuerlegen.

Die EKD könnte mit dieser Anregung in der Öffentlichkeit und ihrer Umsetzung in den eigenen Reihen in der Debatte um Freiwilligendienste Profil gewinnen und kräftige und modellhafte Impulse geben.

Fußnoten

  1. Im Land Berlin wurde für den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements im Herbst 2005 ein "Berliner FreiwilligenPass" eingeführt (vgl. www.berlin.de/buergeraktiv). Der Berliner FreiwilligenPass besteht aus zwei Teilen: einem Dokument über freiwilliges bürgerschaftliches Engagement und bei Bedarf einem Zertifikat über einschlägige Fort- und Weiterbildungen in diesem Zusammenhang. Er beschreibt die ausgeübten freiwilligen Tätigkeiten und die dabei geförderten Kompetenzen bzw. die unterrichteten Lehrpläne und ggf. erworbene Berechtigungen. Er enthält keine Beurteilungen. Der FreiwilligenPass wird vom Regierenden Bürgermeister und von einem Vertreter der Trägerorganisationen bzw. der Bildungseinrichtungen unterschrieben. Bei der Einführung des "FreiwilligenPasses" stützt sich das Land Berlin auf die seit 1. Januar 2005 angelaufene europaweite Einführung des "Europasses", eines europa-einheitlichen Kompetenznachweises für Menschen jeden Lebensalters. In diesen "Europapass" können die Dokumente für formelles Lernen an Schulen, Hochschulen und in der Berufsbildung zusammen mit Nachweisen über freiwilliges bürgerschaftliches Engagement eingelegt werden (vgl. http://www.europass-info.de/).



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