Zum Umgang mit Menschen ohne Aufenthaltspapiere

Eine Orientierungshilfe des Kirchenamtes der EKD, EKD-Texte 85, 2006

1. Einleitung

In den letzten Jahren wenden sich vermehrt Menschen, die in Deutschland leben, ohne dafür einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu besitzen, an Kirchengemeinden und Beratungsstellen der Diakonie. Sie stellen eine zunehmend dringlichere Anfrage an die christliche Beistandspflicht zugunsten von heimatlosen Fremden. Einige Landeskirchen haben diese Problematik bereits in Form von Arbeitshilfen und Handreichungen aufgegriffen.(1) Die Ergebnisse einer repräsentativen Erhebung unter den Kirchengemeinden und Beratungsstellen im Bereich der Ev. Kirche im Rheinland und der Ev. Kirche von Westfalen, die von der gemeinsam getragenen „Projektstelle Illegalität” durchgeführt worden war, wurden Ende 2002 im Rahmen einer Fachtagung vorgestellt.(2) Für die Stadt Frankfurt/M. liegt eine empirische Studie zur Situation von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus vor, die vom Evangelischen Regionalverband Frankfurt am Main und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e.V. in Auftrag gegeben worden war.(3)

Bis jetzt hat sich in Deutschland kein einheitlicher Sprachgebrauch für den vor Augen stehenden Personenkreis durchgesetzt.(4) Die gängigen Bezeichnungen legen jedoch tendenziell den Akzent auf eine rechtliche Sichtweise: Menschen ohne Aufenthaltsrecht, Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus, irreguläre Zuwanderer oder Menschen in irregulären Lebenssituationen. Häufig wird abgekürzt von „Illegalen” oder „Illegalisierten” gesprochen. Dabei werden von vornherein negative Assoziationen hervorgerufen, die diesen Personenkreis in die Nähe der Kriminalität rücken.(5)

Für den Sprachgebrauch im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland wird hier die Bezeichnung „Menschen ohne Aufenthaltspapiere” vorgeschlagen.
Damit wird einerseits dem vorherrschenden rechtlichen Aspekt Rechnung getragen, ohne dabei aus dem Blick zu verlieren, dass es um die Schicksale konkreter Menschen geht. Zum anderen ist diese Bezeichnung sachlich neutral gegenüber den vielfältigen Formen und Ursachen von „Illegalität”. Menschen ohne Aufenthaltspapiere sind demnach alle diejenigen, die weder einen Aufenthaltstitel noch eine Duldung besitzen und damit in der Regel auch nicht behördlich registriert sind.

 

Fußnoten:

(1) Zuletzt die Ev. Kirche von Westfalen (2000) und die Ev. Landeskirche in Baden (2003)

(2) Menschen ohne Aufenthaltspapiere - „Illegal in NRW”, Frankfurt/Main (epd-Dokumentation. 6/2003)

(3) Krieger, W./Ludwig, M./Schupp, P./Will, A. (2006): Lebenslage „illegal”. Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Frankfurt am Main, von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe

(4) International weisen Bezeichnungen wie „irregular migrants” und „undocumented persons” (anglophone Staaten), „(les) sans-papiers” (frankophoner Sprachbereich) oder „clandestini” (Italien) auf unterschiedliche Sicht- und Beurteilungsweisen des jeweiligen Aufnahmelandes hin, in denen stets das aus ihrer Sicht entscheidende Defizit dieses Personenkreises benannt wird.

(5) Es liegt auf der Hand, dass ein Aufenthalt ohne gültige Papiere, der per se rechtswidrig ist, offene Flanken zu spezifischen kriminellen Tatbeständen wie  Menschenhandel (Schlepper- und Schleuserwesen), Zwangsprostitution, illegalen Beschäftigungsverhältnissen, Drogenhandel und Beschaffungskriminalität aufweist. Diese Tatsache darf nicht ignoriert werden. In Kenntnis dessen ist jedoch davon auszugehen, dass die Mehrzahl aller derjenigen, die in Deutschland ohne Aufenthaltspapiere leben, und erst recht diejenigen, die um Unterstützung bei kirchlichen Einrichtungen nachsuchen, auf die Seite der Opfer und nicht zu den Tätern jener kriminellen Szene gehören.



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