Zum Umgang mit Menschen ohne Aufenthaltspapiere

2. Biblischer Auftrag und kirchliches Handeln

2.1. Biblische Zugänge

„Wer von diesen dreien, meinst du, ist dem zum Nächsten geworden, der unter die Räuber gefallen war?” fragt Jesus am Ende des Gleichnisses vom barmherzigen Samariter einen Schriftgelehrten. Scheinbar ohne nachzudenken kann dieser antworten: „Der, der die Barmherzigkeit an ihm getan hat.” (Lk 10, 36f.) Das aber war ausgerechnet ein Samaritaner gewesen. Das Anstößige des Gleichnisses bestand also darin, dass der helfende Samariter, der sich erbarmen ließ, kein Jude, sondern ein Fremder war, für den der Hilfsbedürftige ebenfalls zunächst fremd war. Der Samariter kommt dem Menschen, der Hilfe braucht, nahe und wird ihm dadurch zum Nächsten. Erbarmen und tätige Liebe überwinden Fremdheit und schaffen Nähe.

Damit wird im Gleichnis vom barmherzigen Samariter aber ebenso deutlich, dass nicht nur derjenige geliebt werden und zu seinem Recht kommen soll, der einem selbst durch familiäre, ethnische oder religiöse Bindungen nahe steht. Nicht ein bestimmter Nahestehender verlangt Zuwendung und Hilfe, vielmehr macht das umfassende Liebesgebot umgekehrt auch einen bisher fernstehenden Menschen zum Nächsten. Jesu Botschaft ist von der Maxime universaler Nächstenliebe bestimmt, die keine Grenzen der Herkunft, der sozialen Stellung oder des Geschlechts kennt, weil Gott selbst alle Menschen unterschiedslos aus Liebe ins Leben gerufen hat.

Das entgrenzte Liebesgebot tritt so in Verbindung mit der alttestamentlichen Vorstellung vom Menschen als Ebenbild Gottes. In der Geschichte des christlich geprägten Abendlandes ist die Gottesebenbildlichkeit eine wichtige Wurzel geworden, um die Anerkennung der Würde des Menschen zu begründen. Trotz aller Unterschiede kommt allen Menschen dieselbe Würde zu, weil sie alle Kinder des einen Vaters sind: „Das heißt, wir können einander als Schwestern und Brüder sehen über unsere nationalen, ökonomischen, politischen und kulturellen Unterschiede hinweg. Auf dieser Grundlage kann Fremdheit bestehen bleiben und doch Freundschaft wachsen. Weil jeder Mensch Gottes Ebenbild ist, kann ich im anderen Gott erkennen. Das verpflichtet mich dazu, für die Würde jedes anderen Menschen einzutreten, egal wo er lebt. Da ist niemand illegal.” (Margot Käßmann) [6]

2.2. Leitsätze für das kirchliche Handeln

Die Beschäftigung mit der Situation von Menschen ohne Aufenthaltspapiere und ihren Problemen stellt vor eine Reihe von schwierigen ethischen Fragen, auf die an dieser Stelle nur Anmerkungsweise hingewiesen, aber nicht in erforderlicher Differenziertheit eingegangen werden kann [7].

Vor dem Hintergrund der ethischenOrientierung, die das biblische Zeugnis mit dem Gebot der universalen Nächstenliebe und der in Gott gegründeten Menschenwürde anbietet, lassen sich folgende Leitsätze für den Umgang mit Menschen ohne Aufenthaltspapiere im Bereich der EKD formulieren:

  1. Die Kirche tritt ein für Menschen ohne Aufenthaltspapiere, um die unveräußerliche Würde jedes Menschen bewahren zu helfen. „Illegal” kann nur der Aufenthaltsstatus sein, nicht jedoch die Person [8].
  2. Die Kirche tritt dafür ein, dass die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Ursachen bekämpft werden, die Menschen in eine rechtlich ungesicherte Aufenthaltssituation führen. Das Vermeiden und Verhindern von Illegalität und das Entwickeln neuer Perspektiven für Menschen ohne Aufenthaltspapiere sind die vordringlichen Ziele kirchlichen Handelns.
  3. Die Kirche setzt sich dafür ein, die grundlegenden sozial- und menschenrechtlichen Standards auch für Menschen ohne Aufenthaltsrecht zu gewährleisten, ohne dass deren Inanspruchnahme mit aufenthaltsrechtlichen Ansprüchen verbunden ist.
  4. Die Kirche will mit ihrer Anwaltschaft und Hilfe nicht den irregulären Aufenthalt stabilisieren, sondern dafür Sorge tragen, dass Menschen ohne Aufenthaltspapiere in einem Netz von Hilfeangeboten aufgefangen werden. Sie unterstützt diese Menschen dabei, eine tragfähige realistische Zukunftsperspektive zu entwickeln. Dazu kann auch ein verfestigtes Aufenthaltsrecht, eine Rückkehr in das Herkunftsland oder die Weiterwanderung in einen Drittstaat gehören.
  5. Die Kirche setzt sich ein für Menschen ohne Aufenthaltspapiere im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts. Sie versteht dieses Engagement als subsidiäres Handeln [9], insofern die Hilfe für Menschen in Not zu dem genuinen Auftrag der Kirche innerhalb der Rechts- und Sozialordnung gehört.

EKD-Text 85 als pdf-Datei

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