"Gewalt gegen Frauen"

Im Auftrag des Rates der EKD, 1999 (Teil I)

II. Sozialwissenschaftliche Grundlagen

1. Zum Gewaltbegriff

Den Begriff "Gewalt" umgibt eine merkwürdige, doch charakteristische "Diffusität", die er übrigens - und das nicht zufällig - mit dem Macht- und dem Herrschaftsbegriff teilt. Das beginnt bereits bei den Konnotationen: Diese reichen vom Mord bis zu den Verfassungs"gewalten" Legislative, Exekutive und Jurisdiktion. Das endet mit den Schwierigkeiten, sich auf allseits akzeptierte Kriterien und die Abgrenzung der Begriffe Macht, Zwang und Herrschaft zu einigen. Unser Thema erlaubt eine grundlegende Einschränkung: Gewalt soll hier verstanden werden als jenes Handeln, das bestehende Rechtsverhältnisse aufhebt und die persönliche Integrität von Menschen verletzt. Damit ist bewußt jene im Zusammenhang von politischer Herrschaft zu diskutierende Ebene ausgeklammert, die die Legitimation des Staates und seiner Institutionen meint, im Interesse des gesellschaftlichen und sozialen Friedens rechtlich begrenzt mit Zwangsmitteln gegen Gewalttaten einzelner und von Gruppen vorzugehen, sie zu verbieten, zu verhindern und zu ahnden. Zugleich bleiben alle Fragen von Gewalt unberücksichtigt, die sich gegen Sachen, gegen die Umwelt und gegen Kreaturen richtet.

Gewalt ist ein moralisch stark belasteter und emotional hoch besetzter Begriff. Das macht die Definition nicht einfacher. Denn häufig sind eigene - ob als Opfer oder als Täter/in gemachte - Erfahrungen berührt. Damit hängt wohl auch jene Eindeutigkeit und Rigorosität zusammen, die den Gebrauch des Wortes "Gewalt" trotz der mit ihm verbundenen Unklarheit in der öffentlichen Diskussion kennzeichnen und mit denen Gewalt überwiegend abgelehnt wird 2. Dieses relativiert sich erfahrungsgemäß allerdings meist dann, wenn es um konkrete Fälle oder eigenes Verhalten geht: Gewalt ist meist das Handeln anderer, eigenes dagegen wird eher verharmlost.

Gewalthandeln und Gewaltfolgen

Der Begriff "Gewalt" umschreibt ein vielschichtiges Geschehen zwischen zwei oder mehreren Menschen.

Wie bei allen in der Literatur diskutierten Gewaltdefinitionen knüpfen auch wir primär an den Faktor des Handelns an und unterscheiden zwischen personaler und struktureller Gewalt als Grundtypen. Personale Gewalt läßt sich bestimmen als ein soziales, also auf eine oder mehrere Personen bezogenes Handeln, welches sich "einerlei ob als äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden"3 in zerstörerischer oder verletzender Weise gegen die körperliche, seelische und soziale Integrität menschlicher Subjekte richtet. Täter/innen sind Einzelpersonen, Gruppen oder ganze Ethnien. Ursachen, Gründe und Motive sind jeweils in subjektiven, zur Person von Tätern zu rechnenden und/oder in objektiven, äußeren Umständen zu lokalisieren.

Physische Gewalt ist eine Teilmenge der personalen Gewalt. Sie markiert ein enges Gewaltverständnis, das Gewalt auf persönliche Täterschaft und auf das Zufügen körperlicher Schäden, im extremsten Fall mit Todesfolge, begrenzt. Psychische Gewalt, nach unserer Definition ebenfalls eine Teilmenge der personalen Gewalt, fordert dagegen ein erweitertes Gewaltverständnis. Dieses schließt auch alles Handeln ein, welches sich in indirekter Weise, symbolisch, sprachlich, gestisch, durch Abwerten, Beleidigen, Belästigen, Herabsetzen, Demütigen oder Drohen auf die psychische Verletzung oder Nötigung des Opfers oder der Opfer richtet, "auf die Verminderung der geistigen Möglichkeiten"4, wofür nicht selten bereits die bloße Realität eines latenten Gewaltpotentials genügt.

Gewalt, im weiten Sinne verstanden, schließt strukturelle Gewalt ein. Diese wird im gesellschaftlichen Kontext nicht selten als anonyme, aber "normale" Macht erlebt, da sie in Form alltäglicher, mehr oder minder einschneidender Benachteiligungen und Diskriminierungen daherkommt. Addieren sich diese zuungunsten einzelner Personen oder ganzer gesellschaftlicher Gruppen - was für Frauen gehäuft gilt - können sie alle Attribute der Gewalt annehmen: Die Opfer werden zu Objekten struktureller Zwänge und erleiden Schaden an Leib, Leben und personaler Würde. Zum Beispiel: "In einer Gesellschaft, in der die Lebenserwartung der Oberschicht doppelt so hoch ist wie die der Unterschicht, (ist) Gewalt manifest, auch wenn keine konkreten Akteure sichtbar sind."5

Ein Verständnis, das auch die strukturellen Gewaltmomente in der Gesellschaft berück-sichtigt, faßt Gewalt nicht allein als personale, sondern auch als strukturelle Kategorie auf. Das bedeutet im einzelnen:

1. Personale und strukturelle Elemente der Gewalt hängen zusammen. Denn Spuren struktureller Elemente finden sich ebenso in der personalen Gewalt wie personale Elemente in der strukturellen:

a) Gewalttäter handeln großenteils aufgrund äußerer struktureller Bedingungen, entweder indem sie diese im Laufe ihrer Sozialisation verinnerlicht haben (z.B. erlernte geschlechtsspezifische Rollenmuster, kulturelle oder religiöse Normen und Werte, ag-gressive Verhaltensweisen, Strategien und Fähigkeiten der Konfliktvermeidung oder ­lösung), oder indem sie jeweils aktuellen strukturellen Zwängen und Statuspositionen folgen (z.B. Machtüberlegenheit, gesetzliche Normen und Regeln, statusbedingten Rollenerwartungen).6

b) Strukturen andererseits sind keineswegs menschenferne Abstraktionen und Funktionen, sondern sind "die Summe und das unbeabsichtigte Ergebnis zahlloser Entscheidungen zahlloser Menschen"7. Sie werden tagtäglich im gesellschaftlichen Zusammenspiel durch die aggregierte und konzentrierte Aktion von Menschen konstruiert, produziert und reproduziert (z.B. durch Erziehung, durch Erfüllen von Rollenmustern, Bräuchen, Anwenden von Ritualen, Vorschriften, Gesetzen o.ä.). Insofern sind sie "den Individuen nicht ,äußerlich': in der Form von Erinnerungsspuren und als in sozialen Praktiken verwirklicht, … in gewissem Sinne ihren Aktivitäten eher ,inwendig'."8 Das gilt insbesondere für die strukturellen Momente in kulturellen und religösen Kontexten.

2. Personale und strukturelle Elemente der Gewalt lassen sich andererseits aber auch voneinander unterscheiden:

a) Die Handlungsweisen differieren grundlegend. Strukturelle Gewalt wird ohne direkten personalen und interaktiven Übergriff auf die Integrität des Opfers ausgeübt. "Der Unterschied … ist der … zwischen Gewalt, die die Menschen als direktes Resultat der Aktionen anderer trifft, und Gewalt, die sie indirekt trifft … Die Antwort liegt im qualitativen Unterschied der Aktionen."9 Oftmals ist es das gesellschaftliche oder institutionelle "Klima", das bürokratische Entscheidungsabläufe trotz eindeutiger legaler Vorgaben und Verordnungen grundlegend beeinflußt. Jeder Klient von Sozialämtern kennt dies.10

b) Auch die Subjekte des Handelns sind unterschiedlich. Bei personaler Gewalt sind es identifizierbare Täter, bei struktureller Gewalt dagegen Institutionen und Systeme, bei denen persönliche Akteure mehr oder minder anonymisiert und bewußt mitwirken und - je nach Funktion und Herrschaftsnähe - weitgehend austauschbar sind.

3. Gewalt ist damit nicht allein eine individual- und personalethische Kategorie, sondern auch eine sozial- und politikethische:

a) Bei personaler Gewalt läßt sich die Frage der ethischen Bewertung relativ eindeutig beantworten. Jeder Verstoß von einem/einer oder mehreren persönlich Agierenden gegen bestehende Rechtsverhältnisse, insbesondere der Übergriff auf die persönliche Integrität eines oder einer anderen, ist als Gewalt zu werten; vor allem dann, wenn die Tat bewußt ausgeführt und die Folgen bewußt intendiert sind. Schwieriger wird die Frage allerdings, wenn die Handlung unbewußt vollzogen wurde oder die Folgen beziehungsweise Nebenfolgen unbeabsichtigt sind, wenn die Gewalttat also einen indirekten Verlauf nimmt. Hier läßt sich das Problem der subjektiven ethischen Verantwortung in der Regel nur im Einzelfall klären, während dagegen die ethische Bewertung der Folgen auch in diesen Fällen eindeutig bleibt: Erst in ihren Folgen, im persönlichen Leid der Opfer verliert jede Form von Gewalt ihre Anonymität und Abstraktheit, erhält sie ein Gesicht, das Gesicht der Opfer. Hier wie dort haben wir also von personalen Opfern und von ihrem Leiden zu sprechen, ob dessen Ausmaß und Qualität nun gewollt oder ungewollt, bewußt oder unbewußt war.

b) Bei strukturellem Handeln ist die ethische Frage auf der Täter- wie auf der Handlungsebene schwer zu beantworten. Denn Strukturen sind kollektive Konstrukte und Produkte, an deren Reproduktion alle mehr oder minder bewußt und aktiv teilhaben. Ethisch lassen sie sich nicht in die Verantwortung nehmen, denn personale Akteure treten hinter der strukturellen Anonymität zurück und, soweit sie doch auszumachen sind, stellt sich das Problem ihrer Eingebundenheit in das strukturelle Gefüge, dessen Eigendynamik und dessen funktionale Zwänge. "Der Handlungsstrom produziert kontinuierlich Folgen, die die Akteure nicht beabsichtigt haben, und diese unbeabsichtigten Folgen können sich auch, vermittelt über Rückkoppelungsprozesse, wiederum als nichteingestandene Bedingungen weiteren Handelns darstellen."11 Im allgemeinen - so läßt sich deshalb formulieren - erschwert sich mit zunehmender raum-zeitlicher Entfernung der Handlungsfolgen vom Handlungskontext die Zurechnung der persönlichen Verantwortung und das Risiko von Fehlentwicklungen erhöht sich.

Entscheidend beeinflußt wird die Kontrollierbarkeit möglicher Handlungseffekte "durch den jeweiligen Horizont der Bewußtheit der Akteure als auch durch die Macht, die sie mobilisieren können."12 Im Einzelfall wäre also zu prüfen, ob es der handelnden Person möglich war, wenigstens kognitiv eine Reflexionsebene zu erreichen, die es ihr erlaubt, das eigene Handeln und seine Folgen ethisch zu reflektieren und zu legitimieren. Bedeutsamer als diese subjektorien-tierte Betrachtungsweise, die auf die Klärung individualethischer Verantwortung und Legitimation zielt, ist jedoch die Makroebene sozial- und politikethischen Fragens, zumal es um strukturelle Ursachen geht, vor allem darum, wer einseitigen Vorteil aus den Folgen, aus systematischen Benachteiligungen und Diskriminierungen zieht. Zu stellen also sind Fragen nach der politischen und sozialen Verantwortung und Verpflichtung, nach der rechten Gestaltung von Systemen und Strukturen13, nach Werten und Normen, nach der sozialen Gerechtigkeit und dem sozialen Frieden.

Das Gewaltproblem, insbesondere in seiner Zuspitzung als Gewalt gegen Frauen, ist eng mit kulturellen, ideologischen und religiösen Faktoren verbunden. Dafür wurde unter anderem der Begriff der kulturellen Gewalt geprägt.14 Er macht auf die grundlegende Rolle von Kultur und Religion als normative Instanzen, aber auch als Medium und Ursache von Benachteiligungs­, Diskriminierungs-, Ausbeutungs­ und Unterdrückungsverhältnissen personaler und struktureller Art aufmerksam, die Gewalt begünstigen. Sie soll hier als Variante struktureller Gewalt in kulturellen Verhältnissen und Bezügen verstanden werden.

Angesichts der dargelegten größeren Uneindeutigkeit auf der Handlungsebene und der offensichtlicheren Brutalität körperlicher Gewalt wird strukturelle Gewalt vielerorts verdrängt, ihre gewalthafte Qualität gar in Abrede gestellt. Dagegen jedoch spricht, daß Opfer Gewalt sowohl durch brutales Zufügen physischer oder psychischer Verletzungen erleben und erleiden können als auch durch gewaltsame strukturelle Effekte, wie zum Beispiel durch Verarmungsprozesse, Arbeitslosigkeit, durch Entzug, Vorenthalten oder Einschränken von in einer Gesellschaft lebensnotwendigen materiellen oder sozialen Ressourcen. Hier wie dort erleiden Opfer tendenziell das Gleiche:

  • die Abwertung zu Objekten externen Zwangs
  • die Ausweglosigkeit ihrer Lebenslagen
  • die Begrenzung ihrer Handlungsmöglichkeiten auf ein absolutes Minimum
  • den Schaden an Leib, Leben und/oder an ihrer personalen Würde

Auch die physischen und psychischen Traumata ähneln sich: existentielle Betroffenheit, grundlegende Verunsicherung, anhaltende Ängste, Gefühle der beständigen Bedrohung und der Hoffnungslosigkeit, verbunden mit gravierenden psychischen und psychosomatischen Be-schwerden und Erkrankungen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit, Herz- und Kreislauferkrankungen, durch Fehl- oder Unterernährung verkürzte Lebenserwartung und erhöhte Suizid-raten.15

Nicht zuletzt wegen der qualitativen Ähnlichkeit der Folgen für die Opfer rechtfertigt sich der weite Gewaltbegriff. Daneben bestehen aber auch vielfältige Überschneidungen und Zusammenhänge der verschiedenen Gewaltformen: so erhöht sich zum Beispiel für Opfer struktureller Gewalt das Risiko, auch noch Opfer personaler Gewalt zu werden.

Gewaltasymmetrie und Gewaltpotenz

Beim Thema "Gewalt" ist immer auch die Frage von Machtverhältnissen und Machtstrukturen angesprochen, immer geht es grundlegend um asymmetrische Beziehungen. So ist Gewalt in Geschlechterverhältnissen in der Regel weniger "Ausdruck blinder Raserei, sondern die Manifestation der absoluten Kontrolle über die Frau"16. Macht und Gewalt liegen gedanklich eng beieinander, oft so nahe, daß sie nicht nur umgangssprachlich, sondern auch in der wissenschaftlichen Theorie gleichgesetzt werden, etwa indem definiert wird, Gewalt sei "nichts weiter als die eklatante Manifestation von Macht"17 .

Wenn Macht - wie Max Weber definiert - die Chance ist, Zwang ausüben zu können, nämlich "innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht"18 , dann liegt in dieser Asymmetrie, soweit es sich um das Vermögen handelt, das Widerstreben anderer zu brechen, bereits ein Moment von Gewalt. Doch darf hieraus nicht geschlossen werden, Macht sei identisch mit Gewalt, vielmehr hat sie, um zwei Extreme zu nennen, die Potenz sowohl zum fürsorglichen wie auch zum violenten Handeln. Denn über das Vermögen hinaus, Zwang auszuüben, impliziert sie auch:

  • einen kommunikativen Aspekt, nämlich die Fähigkeit, "sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln"19, so Hannah Arendt und
  • einen handlungstheoretischen Aspekt, nämlich das Vermögen, "selbstgesetzte Ziele zu verwirklichen und die dafür notwendigen Mittel zu entwickeln, bereitzustellen und einzusetzen"20, so Wolfgang Huber, oder ganz allgemein: "einen Unterschied herzustellen zu einem vorher existierenden Zustand oder Ereignisablauf"21, so Anthony Giddens.

Die Bedeutung von Macht beruht also auf der Asymmetrie im Beziehungsverhältnis und auf der Potenz des Machthabers/ der Machthaberin, die Ressourcen der Macht einsetzen zu können. Der primäre Akzent der Gewalt liegt dagegen auf dem gewalthaften Einsatz der Macht, also der violenten Art des Handelns und dessen Folgen.

Soziale Strukturen sind wesentlicher Teil des gesellschaftlichen Machtgefüges, indem sie Macht generieren, zuweisen und legitimieren:

  1. Sie wirken einschränkend beziehungsweise steuernd auf menschliches Denken und Handeln, auf kulturelle und religiöse Orientierungen und Sinnbezüge und auf die Verteilung sozialer Chancen und Möglichkeiten;
  2. sie steigern und eröffnen auf individueller wie auf kollektiver Ebene Wahlmöglichkeiten und Durchsetzungschancen menschlichen Handelns;
  3. sie können de facto unbeabsichtigte und unvorhersehbare Effekte hervorbringen, die von menschlichen Akteuren weder geplant noch gewollt sind;
  4. in sie werden partikulare Herrschaftsinteressen "eingebaut", die dadurch Legitimation und Durchsetzbarkeit erfahren;
  5. sie sind als "Bewahrer" und Stabilisatoren strukturierter Gegebenheiten widerständig gegen Wandlungsprozesse.

Wichtigstes Machtmerkmal von Sozialstrukturen ist deshalb ihre "Dualität"22, also ihr Vermögen und ihre Offenheit, gleichzeitig Handlungsmöglichkeiten zu determinieren und zu eröffnen: "Struktur darf nicht mit Zwang gleichgesetzt werden; sie schränkt Handeln nicht nur ein, sondern ermöglicht es auch. Dennoch kann man sagen, daß die strukturellen Momente sozialer Systeme so weit in Raum und Zeit ausgreifen, daß sie sich der Kontrolle eines jeden individuellen Akteurs entziehen."23 Strukturelle Macht allerdings schlägt in Gewalt um, wenn sie ihre Dualität einbüßt, indem sie ihre handlungsermöglichende Qualität verliert und damit das Risiko wächst, daß aus menschlichen Subjekten ohnmächtige Objekte struktureller Zwänge werden.

Personale oder strukturelle Machtkonstellationen durchziehen mit unterschiedlicher Legitimation und Durchsetzungschance, mit unterschiedlicher Eindeutigkeit und Strategie die verschiedensten Ebenen der Gesellschaft, die Familien, die Gruppen und Institutionen. Das Risiko für Fehlentwicklungen und Mißbrauch von Macht wächst mit der Asymmetrie in sozialen Verhältnissen und Beziehungen, mit dem Gefälle von einseitiger Mächtigkeit und ohnmächtiger Abhängigkeit. Die hohe Zahl von Gewaltübergriffen auf Frauen in den Nahräumen menschlichen Zusammenlebens, in Familien und Partnerschaften, sind dafür typische Beispiele. Hier treffen besonders deutlich Reste von Positionsmacht in Form traditioneller Herrschaftsprivilegien, finanzielle Überlegenheit und körperliche Kraft von Männern auf objektive und subjektive Unterlegenheit von Frauen; mit der Folge eines überproportionalen Risikos von Frauen, als Schwächere Opfer von männlicher Machtanmaßung, ­mißbrauch und ­überschreitung zu werden. Im extremsten Fall immer dadurch, daß grundlegende, unveräußerliche Menschenrechte auf persönliche körperliche, seelische und soziale Integrität, Freiheit, Gleichheit und Würde24 verletzt werden. Spätestens damit pervertiert Macht zu Gewalt.

Gefahren für Machtmißbrauch und Gewalteskalationen in asymmetrischen Beziehungen lauern in nahezu allen Lebensbereichen: im Arbeitsleben (Mobbing und sexuelle Belästigungen), in kulturellen und religiösen Hierarchien (Mißbrauch von Abhängigen durch Lehrer, Erzieher und Pfarrer), in materieller und/oder sozialer Abhängigkeit (Gewalt gegen Ehefrauen, Behinderte, Obdachlose und Arme), in therapeutischen Beziehungen (Mißbrauch von Patienten/ Patientinen, Klienten/ Klientinnen), im Verhältnis der Generationen (Gewalt gegen Kinder und alte Menschen).

Verteilungskonflikte, das Auflehnen gegen Herrschaftsansprüche, der Verstoß gegen Machtinteressen und ­privilegien sowie das Zerbrechen etablierter Herrschaftsstrukturen sind besondere Auslöser für Gewalt. Besteht dann keine Bereitschaft zur friedlichen Konfliktregelung oder stehen keine hinreichenden Verfahren und Fähigkeiten dafür zur Verfügung, sind weitere Gewalteskalationen fast zwangsläufig vorprogrammiert. Deshalb ist es keineswegs abwegig, den Grund für einen Großteil an heutiger sexueller Gewalt eher aus Verunsicherung, aus narzistischer Kränkung und aus Verlustängsten von Männern herzuleiten, denn sie als Ergebnis ihrer ungebrochenen Macht und einer nahtlosen Kontinuität von patriarchalischer Dominanz zu werten. Gewalt sei - so Anthony Giddens - "eine zerstörerische Reaktion auf den Verfall der Komplizenschaft der Frauen"25, die nicht länger bereit sind, männliche Herrschaft und Privilegien zu akzeptieren und zu unterstützen.

Zusammenfassung - personale und strukturelle Gewalt

Als Basistypen der Gewalt unterscheiden wir zwischen personaler und struktureller Gewalt. "Den Typ von Gewalt, bei dem es einen Akteur gibt, bezeichen wir als personale oder direkte Gewalt: die Gewalt ohne einen Akteur als strukturelle oder indirekte Gewalt."26

Eine Teilmenge der personalen, durch persönlich identifizierbare Täter ausgeübten, Gewalt ist:

a) die physische Gewalt, die "handgreiflich" mit oder ohne Waffen ausgeführt, auf eine physische Verletzung oder Tötung des Opfers/ der Opfer zielt, und

b) die psychische Gewalt, die sich auf die psychisch-soziale Verletzung des Opfers/ der Opfer richtet.

Strukturelle Gewalt thematisiert die gewaltsame Potenz und die gewaltsamen Folgen strukturierter anonymer, kollektiver Handlungsabläufe und ­routinen in komplexen institutionellen, kulturellen, religiösen und technologischen Systemen. Sie sind durch eine gewisse Eigendynamik und raum-zeitliche Kontinuität des strukturellen Handelns gekennzeichnet und nicht oder nur sehr mittelbar an bestimmte Personen gebunden. Deshalb lassen sich kaum persönlich identifizierbare, sondern nur als Funktionsträger austauschbar Handelnde ausmachen. Auf der Opferseite dagegen sind wie bei der personalen Gewalt immer Personen als einzelne, Gruppen oder Kollektive betroffen.

Zu einem großen Teil ist strukturelle Gewalt durch kulturelle Ursachen und Systeme (Kultur im engeren Sinne, Religion, Sprache etc.) verursacht oder durch kulturell begründete Machtkonstellationen bedingt. Deshalb verstehen wir den Begriff der kulturellen Gewalt als spezielle Variante der strukturellen Gewalt.

2. Zu Art und Umfang von Gewalt gegen Frauen

Das Gewaltpotential im Geschlechterverhältnis als gesellschaftliches Strukturproblem

Macht und Ohnmacht, Lebenschancen und Lebensrisiken sind in unserer Gesellschaft zwischen Frauen und Männern ungleich verteilt. Frauen haben weitaus weniger Anteil an den gesellschaftlichen Ressourcen als Männer trotz des im Grundgesetz verankerten Gleichheitspostulats. Sie verfügen in deutlich geringerem Maße über politische, wirtschaftliche oder kulturelle Macht. Sie haben weniger Einfluß, wenn es um die Gestaltung der Zukunft geht. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in unserer Gesellschaft verweist Frauen nicht nur stärker auf

die Wahrnehmung der gesellschaftlich notwendigen aber unbezahlten Arbeiten, sondern drängt sie auch innerhalb des Erwerbsarbeitsmarktes in jene Bereiche, die schlechter bezahlt und abgesichert sind. Frauen sind stärker als Männer und gegenwärtig zunehmend von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Benachteiligung betroffen oder bedroht.

Eine Gesellschaft, in deren Grundstrukturen Machtungleichgewichte und einseitige Abhängigkeiten zwischen den Geschlechtern angelegt sind, ist ein Nährboden für verschiedene Formen von Gewalt gegen Frauen. Denn alle Übergriffe durch Männer, auch in ihrer sexualisierten Form, sind nicht primär fehlgeleitete Sexualhandlungen, sondern vielmehr als Handlungen zu werten, mit deren Hilfe Macht demonstriert und erhalten werden soll. Sie stellen also keine unkontrollierten Triebausbrüche dar, und sie sind auch nicht, wie die wenigen statistischen Angaben hier zeigen, Einzelfälle oder "Privatangelegenheiten". Gewalt gegen Frauen ist Teil des gesamtgesellschaftlichen Geschehens und verweist auf tieferliegende Ursachen.

Nicht nur die Formen von Gewalt, sondern auch das Verständnis, die Wahrnehmung und das Problembewußtsein von ihr haben sich im Laufe historischer und kultureller Veränderungen gewandelt. Das, was als Gewalt verstanden und wie Gewalt beurteilt wurde, aber auch Formen von Gewalt waren zum Beispiel im Mittelalter ganz andere als heutzutage. Norbert Elias hat in diesem Zusammenhang herausgearbeitet27, daß physische Gewaltformen im Laufe der Entwicklung der Zivilgesellschaft aus dem öffentlichen Leben zurückgedrängt wurden. Dieses war und ist eine kulturelle Leistung, die vor allem ihren Ausdruck im Gewaltmonopol des Staates findet.

Um so bedenklicher ist, daß die Gewalt zwischen den Geschlechtern - in der Regel gegen Frauen - offenbar nicht zurückgedrängt wurde. Ob sie objektiv zugenommen hat oder vielmehr das Schweigetabu darüber gebrochen wurde und sie deswegen verstärkt ins Bewußtsein rückt, muß hier nicht entschieden werden. Tatsache ist, daß sie ein ungeahntes Ausmaß hat. Es ist das Verdienst der zweiten (westlichen) Frauenbewegung, beginnend in den 60er Jahren dieses Jahrhunderts, daß sie Gewalt gegen Frauen zu einem öffentlichen Thema gemacht hat. Das Erschrecken über diesen Skandal führte zur Gründung von Frauenhäusern. Die Frauenbewegung war es auch, die die strukturelle Verflechtung von Privatem und Öffentlichem, von familialer und politischer Sphäre diskutierte. Sie tat es mit dem analytischen Instrumentarium der Patriarchatskritik. Im übrigen sozialwissenschaftlichen Diskurs fand und findet ebenfalls eine Auseinandersetzung mit dem grundlegenden Wandel des Verhältnisses von "privat" und "öffentlich" in der Moderne statt. Damit rückten Ehe und Familie sowie der soziale Nahraum als mögliche Orte von Gewalt in das Blickfeld. Diese Erkenntnis war und ist schmerzlich, gelten doch gerade Ehe und Familie als Orte von Geborgenheit und Sicherheit. Sie sind es in der Mehrzahl wohl auch.

Personale Gewalt im Geschlechterverhältnis

Dennoch: "Menschen werden in ihren eigenen Wohnungen von anderen Familienmitgliedern mit größerer Wahrscheinlichkeit geschlagen, verprügelt, körperlich verletzt oder sogar getötet als irgendwo sonst und von irgendwem sonst in unserer Gesellschaft." 28 Die physischen und psychischen Folgen von Mißhandlung und Erniedrigung sind u.a. akute Verletzungen, psychosomatische Krankheiten, Suchterkrankungen und Suizidgefährdung. 29

Obgleich es nur schwer möglich ist, konkrete Zahlen über das Ausmaß dieser Bedrohungen anzugeben, errechnete das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen für den Zeitraum von 1987 bis 1991, daß 17,3 Prozent aller Frauen Opfer von Gewalt wurden und zwar über-wiegend im sozialen Nahbereich30. Etwa 40.000 Frauen flüchten vor ihren Ehemännern und Partnern jährlich in Frauenhäuser.

Alle Versuche, Ursachen oder zumindest Erklärungen für die praktizierte Gewalt gegen Frauen zu finden, stellen Annäherungen aus unterschiedlichen Aspekten dar, die sich letztlich um ethische Fragen von persönlicher Schuld und struktureller Verstrickung und deren Zusammenhänge gruppieren31.

Nach Untersuchungen der amerikanischen Historikerin Gerda Lerner seien die Ursachen dafür, daß Frauen bis heute in der Privatsphäre von Ehe und Familie nahezu straflos geschlagen, vergewaltigt und ausgebeutet würden, schon im Entstehungsprozeß der Institution Ehe zu finden. Von Anfang an fände sich im Zusammenhang der Entstehung des Privateigentums auch die sexuelle Unterordnung von Frauen, die in den verschiedenen Rechtsordnungen institutionalisiert und mit staatlichen Mitteln durchgesetzt wurde. Den Männern sei die Familie bzw. die Ehe als privater Herrschaftsbereich zugeteilt worden, der unter dem besonderen Schutz des Staates stünde32.

In der Tat weisen die Institutionen Ehe und Familie einige Strukturmerkmale auf, die familiale Gewalt begünstigen können. Der Schutz der Privatsphäre kann zu Isolation und mangelnder sozialer Kontrolle führen. Die häufige ökonomische Abhängigkeit von Ehefrauen schafft Situationen, in deren Folge Machtmißbrauch geschehen kann. Noch immer gibt es Rollenmuster und Rollenzuweisungen im Geschlechterverhältnis, die eine - wenn auch abnehmende - Wirksamkeit haben.Im Hinblick auf solche Rollenzuweisungen heißt es in der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1995 veröffentlichten Untersuchung zur "Gewalt in Ehe und Partnerschaft": "Erziehung, Film, Fernsehen, Werbung, das soziale Umfeld usw. sagen uns jeden Tag, wie eine 'Frau' und wie ein 'Mann' zu sein hat. Jedes Kind lernt dies von klein auf:

- Männer müssen stärker als Frauen sein, dürfen sich nicht ängstlich, traurig, schwach, abhängig, schutzbedürftig fühlen; sie leisten - schon als kleine Jungen - eine ständige Verdrängungsarbeit solcher 'unmännlichen' Gefühle; sie fürchten Intimität, welche die Sehnsucht nach Geborgenheit wachrufen könnte; dieses kostet große Energie und schafft ein instabiles Gleichgewicht, weil diese Gefühle, die zum Menschsein dazugehören, nicht endgültig zum Schweigen zu bringen sind.

- Frauen bauen ihr Selbstwertgefühl und ihre weibliche Identität auf der Fähigkeit auf, Beziehungen zu anderen Menschen einzugehen, fürsorglich zu sein und ohne Rücksicht auf die eigene Person diese Beziehungen aufrechtzuerhalten; sie neigen dazu, sich die Verantwortung für die Beziehungen zu geben und die Schuld, wenn die Beziehung scheitert. Die von ihnen verdrängten Gefühle - wie Aggressionen - sind Quellen von Unzufriedenheit und unterschwelliger Aggressivität." 33

Rollenverweigerung wird als "Normverletzung" erlebt; zur Aufrechterhaltung der "Norm"wird mitunter Gewalt eingesetzt34. Entgegen der landläufigen Vorstellung kommen wissenschaftliche Studien fast einhellig zu dem Ergebnis, daß die Täter in der Regel keine defizitären, unmoralischen oder kranken Persönlichkeiten sind. Sie sind zum großen Teil ganz "normale" Männer aus allen Gesellschaftsschichten35. Dieses Untersuchungsergebnis ist für Männer in der Regel nur schwer zu akzeptieren. Deshalb wird es in der öffentlichen Diskussion oft bagatellisiert oder bestritten.

Die ethische Herausforderung besteht in diesem Zusammenhang darin, die Frage nach Tätern und Opfern eindeutig zu beantworten. Die Ungeheuerlichkeit der Gewalttaten weckt bei vielen Menschen Abwehr und Unglauben, so daß immer wieder die Meinung vertreten wird, daß das Mädchen, die Frau irgend etwas getan haben müsse (aufreizende Kleidung, Gestik u.ä.), um den Täter herauszufordern. Damit wird die Opferrolle in eine Täterrolle verkehrt. Die Folge kann sein, daß den Opfern nicht geglaubt wird, wenn sie wagen, ihr Schweigen zu brechen. Die Beweislast liegt bei den Frauen. In Ermittlungsverfahren, ja selbst in Gerichtsverfahren, fühlen sich viele Opfer erneut entwürdigt. Die kriminologische Forschung spricht hier von der "sekundären Viktimisierung".

Es ist nicht nur der physisch verletzende oder zerstörende, gegen die Frau gerichtete Handstreich, der das Opfer zur Ohnmacht verurteilt oder zerstören kann. Gleiches gilt auch für alle "subtileren" Formen von Gewalt. Um deren Bedeutung zu ermessen, bedarf es des Bewußt-

seins und der Sensibilität für die persönlichkeitsverletzenden Wirkungen psychischer Gewalt. Wer etwa in der Rolle des Familienernährers statt körperlicher Gewalt Unterdrückungsmechanismen gegenüber seiner Frau und seinen Kindern anwendet, greift zu Mitteln der Gewalt36.

Zwar mögen sich die Folgen von Einschüchterungen, verbaler Drohung und Abwertung, Beleidigung, Herabsetzung und Demütigung für die Opfer auf den ersten Blick nicht so elementar und existentiell bedrohlich auswirken wie bei physischen Gewalttaten, doch die traumatischen Folgen sind oft ähnlich zerstörerisch. Psychische Gewalt als eine Form der personalen Gewalt verletzt die seelisch-geistige Integrität des Gegenübers. Sie ist eine Grenzüberschreitung, die trotz erkennbarer Ablehnung geschah.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine verbreitete Variante psychischer Gewalt. Gesetzlich wird sie definiert als:

"... jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören

1. sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie

2. sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden." 37

Strukturelle Gewalt im Geschlechterverhältnis

Mit struktureller Gewalt werden Männer ebenso wie Frauen konfrontiert, wenn Regeln, Normen und soziale Praktiken Menschen zu Objekten degradieren, ohne daß jemand persönlich dafür verantwortlich gemacht werden kann. Strukturell bedingte Benachteiligungen müssen nicht strukturelle Gewalt bedeuten. Aber sie können immer dann als gewaltförmig erlebt werden, wenn sie Zwangslagen schaffen, in denen die Menschenwürde, die Möglichkeiten der persönlichen Entfaltung, die geistige und körperliche Gesundheit bedroht oder verletzt sind.

Von der Kumulierung verschiedenartiger Diskriminierungen und Benachteiligungen bis zu dem Punkt, von dem an von struktureller Gewalt zu sprechen ist, sind - global betrachtet - Frauen häufiger betroffen als Männer. Ein kulturell verankerter, kollektiver Druck zur Abtreibung weiblicher Föten (wie etwa in Indien), bewußte gesundheitliche Vernachlässigung von Mädchen, Analphabetismus und Vorenthalten von Schul- und Berufsbildung, genitale Verstümmelung, Zwangsprostitution und Frauenhandel, Mitgiftpraxis und Witwenverbrennung, Ausbeutung der Sexualität und des weiblichen Arbeitsvermögens sind nur einige Stichworte für strukturelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen weltweit.

In der Bundesrepublik Deutschland ist im Vergleich dazu mit aller Vorsicht von struktureller Gewalt zu sprechen. Gleichwohl finden sich genug Beispiele dafür. Auch hier sind überwiegend Frauen betroffen. Solche Diskriminierungen mögen im Einzelfall und in der Regel nicht gewollt sein, doch im Zusammentreffen von männlich geprägten strukturellen Vorgaben und weiblicher Lebensrealität entwickeln sie ihre eigene, meist ungeplante Dynamik. Zwar besitze die Frau gegenüber dem Sozialstaat dieselben formalen Rechte wie ein Mann - resümiert Barbara Riedmüller - "doch gehen in diese Rechte Voraussetzungen der Teilhabe, der Verfahrensnormierung und der Inanspruchnahme ein, die den faktischen arbeitsmarktpolitischen, kulturellen und subjektiven Ausschluß der Frau bedeuten."38 "Es existieren eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, Vorschriften auf dem Verordnungswege und administrativen Regelungen, die die Frauen von Leistungen ausschließen, ja ihnen sogar den Status, arbeitslos bzw. arbeitssuchend zu sein, streitig machen."39 So gilt eine Frau, die Kinder versorgt, nur bedingt als am Arbeitsmarkt vermittelbar, weil sie nicht frei verfügbar ist. Frauen werden de facto aus wesentlichen Bereichen der Wohnungsförderung und -versorgung ausgeschlossen40.

Frauen sind von Armut und Arbeitslosigkeit überproportional betroffen, unter ihnen vor allem alleinerziehende Mütter und alte Frauen. Die Sozialhilfebedürftigkeit bei alten Frauen zum Beispiel liegt mehr als doppelt so hoch wie bei der übrigen Bevölkerung. Die Ursachen sind zum großen Teil strukturell begründet: unterbrochene bzw. abgebrochene Ausbildungs- und Berufskarrieren, geringere Entlohnung in Leichtlohngruppen, die starke Segregation von Arbeitsmärkten, geringere Karrierechancen und die Doppelbelastung durch Beruf und Hausarbeit bewirken im Alter Kleinstrenten.

Gerade Frauen sind es deshalb, für die in der modernen Gesellschaft die individuellen Risiken wachsen. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung führen nicht selten zu Armut. Leistungseinschränkungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei der Arbeitsförderung zum Beispiel verschlechtern zukünftig insbesondere ihre materielle Absicherung. Die ohnehin "extrem ungleichen Zuordnungen und Belastungen" der Geschlechter drohen damit, zu einem "offenen Widerspruch" 41 zu eskalieren, der sich insbesondere für die Frauen als Modernisierungsfalle erweisen könnte.



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