"Gewalt gegen Frauen"

Im Auftrag des Rates der EKD, 1999 (Teil I)

VI. Handlungsansätze und Empfehlungen

Eine offene Kommunikation über das Problem und offensive Strategien zu seiner Bearbeitung können dem Bild der Kirche nicht schaden, sondern werden ihm nützen. In dieser Überzeugung wurden die folgenden Empfehlungen für drei kirchliche Handlungsfelder sowie für die außerkirchliche Öffentlichkeit von der Koordinierungsgruppe formuliert:

Wissenschaftliche Theologie

Wie in der Einführung aufgezeigt wurde, hat die Konsultation in Gelnhausen den großen Bedarf an wissenschaftlicher Grundlagenarbeit sowohl innerhalb der Theologie als auch im Gespräch mit den Sozialwissenschaften offensichtlich gemacht.

Die dort und in den Diskussionspapieren von EFD und Männerarbeit beispielhaft benannten zentralen Fragen müssen von der Theologie als Herausforderung zu kritischer Reflexion der eigenen Traditionen, Denkvoraussetzungen und -kategorien ernstgenommen werden - wie Herausforderungen durch neu aufbrechende existentielle Lebenserfahrungen und Glaubensfragen immer zum Impuls für vertieftes theologisches Nachdenken und kirchliches Handeln werden konnten, wenn sie nicht nur als Gefährdung des Bestehenden abgedrängt wurden.

Hierzu gehört ein offener Gesprächsprozeß über die historisch, kontextuell wie geschlechtsspezifisch begründeten Grenzen mancher Bereiche bisheriger theologischer Forschung. Dazu gehört der Aspekt, daß Frauen mit ihren Erfahrungen und ihrer wissenschaftlichen Reflexion bisher kaum Zugang zum offiziellen theologischen Diskurs hatten.

In den letzten Jahrzehnten wurde eine Fülle von theologischen Arbeiten zu Aspekten, die für den Problembereich "Gewalt gegen Frauen" relevant sind, veröffentlicht. Dennoch haben die wenigsten Vertreter der verschiedenen theologischen Disziplinen - Frauen sind nur marginal im Hochschulbereich als Lehrende vertreten - bisher ernsthaft das Gespräch mit den zu diesem Themen Arbeitenden aufgenommen.

Die Förderung theologischer Frauenforschung kann dazu einer der notwendigen Schritte sein, wenn denn die Integration in die wissenschaftliche Diskussion auf breiter Ebene gelingt.

Weiterhin ist das interdisziplinäre Gespräch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Sozial- und Humanwissenschaften und den theologischen Disziplinen unabdingbar.

Und nicht zuletzt muß zu den Aufgaben theologischer Fakultäten der regelmäßige Dialog - etwa in Form "Runder Tische" - mit Frauen und Männern aus kirchlichen Handlungsfeldern zu den dort drängenden theologischen und sozialdiakonischen Entwicklungen gehören, da beide einander in ihrer je eigenen Kompetenz dringend brauchen.

Der Beschluß der 8. Synode der EKD, einen Prozeß zu initiieren, damit "in den theologischen Traditionen sowohl nach Wurzeln der Gewaltüberwindung gesucht (wird) wie nach jenen, die Gewalt begünstigen oder legitimieren", eröffnet also ein weites Spektrum intensiver Arbeit in theologischer Forschung und Lehre, wie in Bezug auf Ausbildungs- und Kommunikations-strukturen.

Verfaßte Kirche

Kirchliche Ausbildung

Wo Kirchen selbst ausbilden (für die kirchliche Verwaltung, den Gemeindedienst, das Pfarramt, die Sozialdiakonie) ist das Problem der Gewalt gegen Frauen in seinen unterschiedlichen Facetten

  • Ursachen
  • Prävention
  • Erscheinungsformen
  • Symptomerkennung
  • persönliche Folgen
  • rechtlich-institutionelle Maßnahmen
  • Hilfen für Opfer
  • Umgang mit den Tätern
  • theologisch-ethische Grundlagen

zum Gegenstand der Ausbildung zu machen. Unterrichtseinheiten und Unterrichtshilfen sind zu entwickeln.

Fortbildung

Die Ausbilder/innen sind durch Fortbildung für die Behandlung des Themas zu qualifizieren. Es sind Fortbildungskonzepte für kirchliche Beschäftigte im seelsorgerlichen, therapeutischen, sozialdiakonischen und sozialpädagogischen, erzieherischen und jugendpädagogischen Bereich, im Konfirmanden- und Religionsunterricht sowie in Supervision und Gemeindeberatung zu entwickeln.

Gemeindliche Praxis

Seelsorge, Predigt und liturgisches Handeln sollten auf das Vorhandensein von Gewalt im Geschlechterverhältnis vorbereitet sein und angemessen darauf reagieren können. Vorhandene Gottesdienstentwürfe und Liturgien sind bekanntzumachen und neue zu entwickeln. Modellkonzepte und -projekte für (angeleitete) Selbsthilfegruppen in den Gemeinden sind zu fördern. Bildungsarbeit zur Bewußtseinsänderung ist in Zusammenarbeit mit Trägern evangelischer Erwachsenenbildung (EEB, Familienbildungsstätten, evangelische Akademien, Frauenarbeit, Frauenhilfe, Männerarbeit) zu initiieren und durchzuführen.

Dienstlicher und dienst-/arbeitsrechtlicher Umgang mit dem Problem

Die Kirchen als Arbeitgeberinnen sollten mit dem Thema Gewalt gegen Frauen offen und offensiv umgehen. Sie sollten seine Bedeutung in den eigenen Reihen weder leugnen noch zu vertuschen suchen. Die leitenden Gremien der Kirchen sollten - wie es mit dem Auftrag zu diesem Studienvorhaben für die EKD geschehen ist - durch eigene Initiative dazu beitragen, die Mauern des Schweigens und Tabuisierens zu überwinden und Sprach- und Gesprächsfähigkeit beweisen, wo häufig Sprachlosigkeit herrscht.

Die Kirchen sollten dafür sorgen, daß in allen ihren Arbeitsbereichen vertrauenswürdige und kompetente Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen und hinreichende Informationen über Wege und Mittel bekannt sind, um Fälle sexueller Übergriffe und Gewalt aufzuklären, zu ahnden und den Opfern Hilfe, Beistand und rechtliche Genugtuung zu verschaffen.

Sofern Fälle auftreten, sind die notwendigen rechtlichen Schritte ohne Zögern einzuleiten und durchzuführen. Hierbei ist auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Opfer in ihrer Zeuginneneigenschaft Rücksicht zu nehmen - wie z. B., daß bei der Aussage Personen des Vertrauens anwesend sein können. Die auf Seiten der Kirche tätigen Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin bzw. Dienstherrin sollten sich mit der besonderen Problematik bei der Vernehmung und Behandlung dieser Fälle durch Fort- und Weiterbildung vertraut machen.

Frauenarbeit

Aus Sicht der Frauenarbeit sind Konzepte zu entwickeln, die Frauen dazu ermutigen, (eigene) Gewalterfahrungen zu reflektieren und zu verarbeiten. Präventiv sollten Frauen, speziell auch junge Frauen und Mädchen im Sinne des "empowerment" dazu angeleitet werden, selbstbewußt und selbstbehauptend Bedürfnisse und Interessen zur Sprache zu bringen. Ein solches Verhalten ist nach Ansicht der Forschung das wirksamste Mittel, Gewalt entgegenzuwirken.

Männerarbeit

Die Männerarbeit empfiehlt aus ihren Erfahrungen:

  • Entwicklung von Angeboten einer gelebten männlichen Spiritualität
  • Kritische Reflexion der Gewalt fördernden Traditionen in der von Männern geprägten Theologie
  • Offenlegung der alltäglichen und strukturellen Gewalt von Männern gegen Frauen, Kinder und Geschlechtsgenossen in Kirche und Gesellschaft
  • Ausarbeiten von Konzepten für eine Täterarbeit im Rahmen evangelischer Männerarbeit
  • Parteiliche Arbeit mit Jungen und Männern, die Opfer von Gewalt und Mißbrauch wurden
  • Unterstützung des Abbaus von patriarchalen Sprachformen in Kirche und Gesellschaft
  • Entwicklung von Projekten zur Überwindung von Feindbildern zwischen den Geschlechtern
  • Training eines herrschaftsfreien Dialogs zwischen den Geschlechtern
  • Ermutigung zu aktiver Vaterschaft im Sinne der Gewaltprävention

Wichtig ist dabei, daß den Konzepten ein differenziertes Verständnis der Gewaltproblematik zugrundeliegt. Dadurch soll verhindert werden, daß die Problematik ausschließlich als Phänomen einzelner Täter angesehen und strukturbedingte Gewalt ausgeblendet wird. Andererseits darf auch nicht der einzelne Täter aus der Verantwortung gezogen werden, indem nur auf die Strukturen und kulturell bedingte Ausprägungen von Gewalt gestarrt wird.

Diakonische Handlungsfelder

In der Frauenhaus-Arbeit in diakonischer Trägerschaft gilt es - über die Absicherung der bestehenden Arbeit hinaus - die präventive Arbeit und die nachgehende Beratung auszubauen und finanziell abzusichern. Gleichzeitig soll das bestehende Angebot um Beratungsstellen für vergewaltigte Frauen und um Mädchenschutzhäuser erweitert werden.

Die Aktivitäten der Mitternachtsmission und anderer evangelischer Einrichtungen und Projekte versuchen, die mit von Gewalt betroffenen Frauen im Zusammenhang mit Prostitution und Frauenhandel arbeiten, sind ideell und finanziell weiter zu unterstützen.

Ein interdisziplinärer Austausch zwischen den Sozialwissenschaften und der wissenschaftlichen Theologie ist zu fördern und für die Praxis der sozialen Arbeit sowie deren eigene Theoriebildung nutzbar zu machen. Umgekehrt sollen die Praxiserfahrungen aus der Diakonie Eingang in Forschung und Lehre der genannten Disziplinen finden.

Um die Kooperation aller, die zum Problemfeld "Gewalt gegen Frauen" arbeiten, zu fördern, sollte zu regionalen "Runden-Tischen" eingeladen werden. Neben dem hier möglichen Erfahrungsaustausch könnte es zur Entwicklung neuer Konzepte sowie zur Überprüfung bestehender für die Bereiche Prävention, Beratung und Therapie kommen.

Für die Diakonie als Arbeitgeberin gelten die genannten Empfehlungen zum dienstlichen Umgang mit dem Problem. Durch die konsequente Umsetzung von Frauenförderplänen sollen Ungleichgewichte und strukturelle Benachteiligungen im Geschlechterverhältnis abgebaut und verhindert werden.

Öffentlichkeit und Gesetzgebung

Rechtliche Schritte sind ein Mittel, der Gewalt gegen Frauen zu begegnen. In diesem Bereich ist durch die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe endlich ein wichtiger Schritt getan worden. Ebenso wurden im Strafrecht bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung weitere Lücken geschlossen. Zu dem sexuellen Mißbrauch in Heilbehandlungsverhältnissen liegen inzwischen zwei Strafgesetzentwürfe vor. Ein dringendes Bedürfnis für eine wirksame Strafverfolgung besteht im Bereich des Mädchen- und Frauenhandels. Das Strafmaß ist unzureichend und die Strafverfolgung muß koordiniert werden. Oft werden Zeuginnen von der Ausländerbehörde abgeschoben, so daß ein Strafverfahren keine oder kaum Aussicht auf Erfolg hat. In manchen Bundesländern bekommen Zeuginnen eine begrenzte Duldung bis zum Prozeß. Schutz oder Begleitung bis zu diesem gibt es kaum. Wegen der Bedrohung durch organisierte Täter ist Zeuginnenschutz wichtig.

Bei der Heirat eines deutschen Ehepartners haben ausländische Frauen keinen eigenen Aufenthaltsstatus, wenn die Ehe innerhalb der ersten vier Ehejahre aufgelöst oder geschieden wird. Erfahren sie Gewalt in der Ehe, sind sie der Gewalt hilflos ausgesetzt, wenn sie nicht abgeschoben werden wollen. Eine kürzlich verabschiedete Gesetzesreform des § 19 des Ausländergesetzes mit geänderter Härtefallregelung brachte nicht die geforderten Verbesserungen für die Situation betroffener ausländischer Ehefrauen. Es ist davon auszugehen, daß die meisten der mißhandelten Ehefrauen bei Trennung vom deutschen Ehemann auch in Zukunft die Bundesrepublik verlassen müssen.

Ein breites Problemfeld sind die Beweislage und die Beweislastregeln in Straf-, aber auch in Zivilrechts-, Arbeitsrechts- und in Disziplinarverfahren. Diese sind selbst für Juristen und Juristinnen den Frauen schwer zu vermitteln. Sie begünstigen vielfach die Täter. Die Opfer erleben die Strukturen oft als erneute Gewalt und resignieren. Eine Genugtuung durch Schadenersatzzahlungen scheitert oft an Verjährungsregeln. Insbesondere bei sexuellem Mißbrauch in Therapie ist es keine Seltenheit, daß Frauen erst nach zehn bis zwanzig Jahren in der Lage sind, über die Erlebnisse zu reden; bekannt ist das auch von Vergewaltigungen im Krieg. Das Recht muß für diese Schwierigkeiten geeignete Wege finden.

Die evangelische Kirche sollte die Entwicklung in den genannten Rechtsbereichen sorgsam beobachten und sich für die genannten Rechtsreformen einsetzen.

Diese Handlungsansätze und Empfehlungen benennen beispielhaft einzelne Arbeitsfelder und Problemaspekte.

Sie müssen in einem nächsten Arbeitsschritt ergänzt und konkretisiert werden. Das gilt auch für die gesellschafts- und sozialpolitischen Konsequenzen, die sich aus der Analyse gesellschaftlicher Gewaltverhältnisse ergeben.

 

 


An dem Bericht haben mitgearbeitet:

Gabriele Bartsch, Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten/ Frauenreferate in den Gliedkirchen der EKD

Ulf Claußen, Sozialwissenschaftliches Institut der EKD

Rosemarie Daumüller, Diakonisches Werk der EKD, Referat Frauen und Familie

Antje Heider Rottwilm, vormals Westfälische Arbeitsstelle "Ökumenische Dekade" und Ökumenische Projektgruppe zur Dekade

Dr. Renate Jost, Frauenstudien- und -bildungszentrum der EKD

Susanne Kahl-Passoth, Evangelische Frauenarbeit in Deutschland

Friedhelm Meiners, Männerarbeit der EKD

Sigrid Reihs, Sozialwissenschaftliches Institut der EKD

Sigrid Häfner, Kirchenamt der EKD

Elsbeth Winkler-Vink, Kirchenamt der EKD (Geschäftsführung)

Bestandsaufnahme der kirchlichen Aktivitäten (Kapitel IV): Catharine Osthövener



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