Taufe und Kirchenaustritt

Theologische Erwägungen der Kammer für Theologie zum Dienst der evangelischen Kirche an den aus ihr Ausgetretenen, 2000

III. Die "unverlierbare" Bedeutung der Taufe

Aus dem beschriebenen Wesen der Taufe ergibt sich ihre Einmaligkeit und ihre Gültigkeit für das ganze Leben des Getauften. Diese bleibende Bedeutung der Taufe ist von der theologischen Tradition mit dem Begriff "unauslöschliches Siegel" (character indelebilis) zum Ausdruck gebracht worden. <

1. Die auf Augustin zurückgehende Rede vom "character" (bei Augustin "character dominicus", später "character indelebilis"), der durch die Taufe dem Getauften verliehen werde, spielt in der abendländischen Sakramentstheologie eine starke Rolle.

In der Auseinandersetzung mit den Donatisten brachte Augustin damit zum Ausdruck, daß Gott durch seinen in der Taufe über dem Täufling ausgesprochenen Namen ein bleibendes Eigentumsverhältnis stifte, weil es sein eigener Name sei (vgl. Sermo ad Caesariensis ecclesiae plebem 2). Denselben Gedanken konnte Augustin auch mit den Begriffen sacramentum oder consecratio zur Geltung bringen. Damit soll ausgedrückt werden, daß durch die Taufe eine bleibende Zugehörigkeit zu Christus verliehen wird, auch wenn damit für jene, die außerhalb der Kirche stehen, kein Heil verbunden ist.

2. Nach den - freilich wenig einheitlichen - Lehren der scholastischen Theologen ist der durch die Taufe verliehene Charakter eine bleibende Qualität, Disposition oder Befähigung im Menschen, die ihn auf die Gnade bezieht oder zum geistlichen Wirken, vor allem zum kultischen Wirken in der Teilnahme an den Sakramenten der Kirche, instand setzt. So bildet er den unzerstörbaren Ausgangspunkt für die Rückkehr zur Gnade, wenn der Getaufte sie verloren oder sich überhaupt von der Kirche abgewandt hat.

3. Von Augustin her ist Apostasie (heute: Kirchenaustritt) vor allem unter dem Gesichtspunkt der Unterbrechung der Kirchenmitgliedschaft bis zur Rückkehr in den Schoß der Kirche behandelt worden. Dem entspricht Luthers Aufnahme des character-indelebilis-Begriffs: "Bist du aus dem Schiff gefallen, tritt wieder herein. Es ist ein ewig Geschenk, character indelebilis. Gottes Wort fällt darum nicht, ob ich (gleich) falle und nicht glaube, Ro. 3" (WA 34 I, 97, 25).

4. Sowohl reformierte wie lutherische Theologen der Gegenwart haben, wenn auch mit Vorbehalten, in ihren Tauflehren die Rede vom "character indelebilis", den die Taufe verleiht und der "unter allen Umständen" (Karl Barth) bleibt, beibehalten. Nach Barth sind alle Getauften "Träger eines character indelebilis". Dieser Charakter sei aber "nicht als Lehrform, sondern als diese den Getauften zugeteilte Bestätigung und Ausrüstung (sc. zur Verherrlichung Gottes im Aufbau der Kirche Jesu Christi) zu verstehen. Sie ist wirklich ein Unzerstörbares, auf das er unter allen Umständen anzusprechen ist und an das er sich unter allen Umständen halten darf." (Die kirchliche Lehre von der Taufe, ThEx heute NF 4, 1947, 47).

5. In Aufnahme derselben Tradition redet Ulrich Kühn von einer "Art character indelebilis", den die Taufe verleiht. "Der Getaufte bleibt von dieser speziellen Zusage", nämlich Gottes Wort an eine bestimmte Person, "‚gezeichnet' - im Sinne eines bleibenden Trostes, einer spezifischen Verpflichtung, aber damit wohl auch einer besonderen Gefährdung" (U. Kühn, Sakramente, Handbuch Systematische Theologie Bd. 11, 21990, 249).

6. Neuere katholische Theologie definiert den "character indelebilis" der Taufe so: "Gott ruft sakramental den Menschen ganz persönlich und zugleich als Glied der Gemeinde Jesu an, und zwar in geschöpflicher Weise, damit der Mensch im Glauben darauf antwortet. Gibt der Mensch seine Antwort nicht in der geschuldeten Glaubenshingabe, so zieht Gott seinen wirksamen Anruf doch nicht zurück, die neue Chance und Aufgabe bestimmt den Menschen bleibend als unauslöschliches sakramentales Siegel." (Lexikon der kath. Dogmatik, hrsg. v. W. Beinert, Freiburg 1987, 54)

7. Die Rede von der "unverlierbaren" Bedeutung der Taufe, auch für die aus der Kirche Ausgetretenen, will und kann die mit dem Austritt vollzogene Distanzierung von der Kirche oder gar den Bruch mit ihr nicht einfach überspringen. Gerade weil die Getauften durch ihre Taufe in die Kirche, in den Leib Christi eingefügt worden sind, bedeutet ihre Entscheidung zum Austritt eine Wunde an diesem Leib, einen Verlust für die Gemeinschaft in der konkreten Gemeinde, aber auch einen (ihnen selbst oft nicht bewußten) geistlichen Schaden der Getauften, die die Verbindung zu der für das Leben wesentlichen Quelle verlieren. Die Verpflichtung zum Dienst an den Ausgetretenen hat ebenso wie die Aberkennung der kirchlichen Rechte die Funktion, diesen Schaden bewußt zu machen. Der Heilung steht freilich im Wege, daß der Entzug der kirchlichen Recht als Strafe (Kirchenzucht) verstanden wurde und wird, statt als Hinweis auf einen zu heilenden Bruch. Die theologische Inanspruchnahme der bleibenden Bedeutung der Taufe und das ihr widersprechende Verhalten der aus der Kirche Ausgetretenen müssen im Dienst der Kirche an ihnen aufeinander bezogen werden.

8. In evangelischer Verantwortung muß die Rede vom "character indelebilis", den die Taufe den Getauften verleiht, in fünffacher Weise entwickelt werden: 1. als bleibende Zugehörigkeit des Ausgetretenen zu Jesus Christus und damit als unzerstörbaren Indikativ des Heilszuspruchs; 2. als Hinweis auf den unheilvollen Widerspruch des Ausgetretenen zu dieser ihm geltenden Verheißung; 3. als seine bleibende Ansprechbarkeit auf den Glauben hin; 4. als bleibende Anfrage an die Identität des Ausgetretenen, die ihm durch die Taufe als die Würde eines Christenmenschen zugesprochen ist; 5. als bleibende Bezogenheit der Gemeinde auf alle Getauften, also auch auf die, die die Kirche verlassen haben.

Das Tauflied "Ich bin getauft auf deinen Namen, Gott Vater, Sohn und Heilger Geist" bringt den "character indelebilis" in der 4. Strophe so zu Geltung:

"Mein treuer Gott, auf deiner Seite
bleibt dieser Bund wohl feste stehn;
wenn aber ich ihn überschreite,
so laß mich nicht verlorengehn;
nimm mich, dein Kind, zu Gnaden an,
wenn ich hab einen Fall getan." (EG 200).



erweiterte Suche

 

Das könnte Sie auch interessieren...


Gesucht: Landeskirchen?

EKD-Kirchenkarte

Zu den verschiedenen Kirchen in den Regionen finden Sie am schnellsten über unsere Kirchen-Karte.