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Button Die Meissener Gemeinsame Feststellung

Kirche von England

Bund der Evangelischen Kirchen
in der Deutschen Demokratischen Republik

Evangelische Kirche in Deutschland


Vorwort der Vorsitzenden

1. Der unmittelbare Anstoß zu dieser "Feststellung" geht auf das Gedenken an den 500. Geburtstag Martin Luthers im Jahre 1983 zurück. In jenem Jahr fanden in Leipzig und Worms größere öffentliche Gedenkfeiern statt, und der Erzbischof von Canterbury, Dr. Robert Runcie, nahm diese Gelegenheit zum Anlaß vorzuschlagen, daß die Beziehungen zwischen der Kirche von England und den deutschen evangelischen Kirchen enger gestaltet werden sollten. Diese Initiative wurde vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Konferenz der Kirchenleitungen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik freundlich erwidert.

2. Die gegenseitigen Beziehungen hatten sich ja seit 1945 bereits zunehmend freundschaftlich entwickelt. Das Schwergewicht der kirchlichen Verbindungen zwischen England und der Deutschen Demokratischen Republik hat auf der Partnerschaft zwischen Coventry und Dresden gelegen, wenngleich es außerdem zahlreiche weitere Kontakte gegeben hat. Zu der wachsenden Gemeinschaft zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Kirche von England - ausführlich belegt in einer Broschüre von Oberkirchenrat K. Kremkau(1) - haben nicht nur örtliche Partnerschaften, sondern seit 1964 auch offizielle theologische Gespräche gehört.

3. Einen weiteren Impuls für die Entwicklung dieser Beziehungen gab die Veröffentlichung der Berichte der Anglikanisch-Lutherischen Europäischen Kommission (1982), der Gemeinsamen Internationalen Anglikanisch-Lutherischen Arbeitsgruppe (1983), der Internationalen Anglikanisch-Reformierten Kommission (1984) und der Konvergenzerklärungen zu Taufe, Eucharistie und Amt der Kommission des Ökumenischen Rates der Kirchen für Glauben und Kirchenverfassung (1982).

4. Die Anwesenheit anglikanischer Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland und deutschsprachiger evangelischer Gemeinden in Großbritannien unterstreicht als ein weiterer Faktor, daß engere Beziehungen wünschenswert sind.

5. Seit 1985 wurden in der Folgezeit von der Kirche von England, dem Bund der Evangelischen Kirchen in der Deutschen Demokratischen Republik und der Evangelischen Kirche in Deutschland in der Bundesrepublik Deutschland offizielle Delegierte ernannt, die eine Grundlage für engere Beziehungen ausarbeiten sollten. (Die Namen der Teilnehmer sind im Anhang aufgeführt.) Diese Arbeit wurde im Februar 1987 in London Colney (GB) begonnen, von einer kleinen Arbeitsgruppe im November 1987 auf Schloß Schwanberg (BRD) weitergeführt und im März 1988 in Meißen (DDR) abgeschlossen. Die "Feststellung" wurde einstimmig beschlossen und wird nunmehr den jeweils zuständigen Kirchenleitungen zur Billigung vorgelegt (Der englische und der deutsche Wortlaut sind in gleicher Weise maßgebend).

6. Wir möchten besonders auf die Struktur der "Feststellung" aufmerksam machen. Die ersten fünf Abschnitte stützen sich bewußt auf die Ergebnisse der vorausgegangenen ökumenischen Dialoge. Unsere Absicht ist es, auf der bereits geleisteten wertvollen Arbeit aufzubauen, die sich aber noch im Rezeptionsprozeß unserer Kirchen befindet. Wir möchten nicht, daß die Erklärung in Abschnitt VI isoliert von der ihr vorausgehenden wichtigen gemeinsamen Feststellung gesehen wird.

7. Wenn diese Vorschläge angenommen sind - und wir hoffen sehr, daß dies bald geschieht -, bedürfen die künftigen Beziehungen zwischen unseren Kirchen der Unterstützung durch zweiseitige Vereinbarungen und durch einen Rahmen für die kontinuierliche Zusammenarbeit. Diese "Feststellung" wird daher zu gegebener Zeit durch detaillierte praktische Vorschläge ergänzt werden, die zur Zeit von den ökumenischen Dienststellen unserer Kirchen ausgearbeitet werden.

David Grimsby
Dr. Johannes Hempel DD
D. Karlheinz Stoll

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