4.5 Chancen und Formen der Solidarität in einer erneuerten Sozialkultur
(156) Die bisherigen öffentlichen Diskussionen orientieren sich fast ausschließlich am Spannungsverhältnis von Marktwirtschaft und Sozialstaat. Vielfach schwingt dabei auch noch der ordnungspolitische Antagonismus "Planwirtschaft" versus "Marktwirtschaft" aus der Zeit des Kalten Krieges nach. Wenn Märkte an ihre Grenzen stoßen, sucht man das Heil beim Staat. Versagt der Staat, so fordert man mehr Markt, Privatisierungen und Deregulierungen. Über diesem Dualismus droht in Vergessenheit zu geraten, daß gesellschaftliche Gruppen und Institutionen, die weder dem Staat noch dem Bereich des Marktes zuzuordnen sind, einen eigenständigen Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wohlfahrt leisten. Hierzu gehören in erster Linie die Familien (Haushalte und Verwandtennetze), aber auch die gemeinnützigen Einrichtungen, Formen assoziativer Selbsthilfe - beispielsweise in Kirchen, Gewerkschaften oder Vereinen - und Formen wechselseitiger Hilfe - etwa im Bereich von Nachbarschaften oder sonstigen Bekanntschaftsbeziehungen. Das gemeinsame Moment dieser unterschiedlichen Formen der Förderung des Gemeinwohls besteht in der ihnen zugrundeliegenden Solidarität der Beteiligten.
(157) In den letzten 30 Jahren hat die allgemeine Erhöhung des Wohlstands, des Bildungsniveaus und der sozialen Sicherheit den Prozeß der Individualisierung beschleunigt: Das Leben des einzelnen wurde optionsreicher, traditionelle Milieubindungen lockerten sich, durch eigene Wahl eingegangene Verpflichtungen traten z. T. an die Stelle vorgegebener Normen. Auch wenn dadurch das Bewußtsein, solidarisch miteinander verbunden zu sein, weniger selbstverständlich geworden ist, kann diese Entwicklung nicht von vornherein mit Vereinzelung und Entsolidarisierung gleichgesetzt werden. Vielmehr wandelt sich die Art und Weise, in der Solidarität eingeübt und gelebt wird. An die Stelle herkömmlicher Formen der Solidarität tritt zunehmend die freiwillige solidarische Einbindung in Gruppen, die häufig durch gemeinsames Engagement für eine gemeinsame Sache neu entstehen.
(158) Diese gemeinsame Sache bezieht sich auch auf neue Wertvorstellungen. Frauen und Männer suchen heute vielfach Lebensziele gleichzeitig zu verwirklichen, die sich früher auszuschließen schienen. Sie möchten Erwerbsarbeit und Ehrenamt, Familie und Beruf, persönlichen Freiraum und politisches Engagement miteinander verbinden. Ihnen geht es darum, sich als kreative und unkonventionelle Persönlichkeiten selbst zu entfalten und in einer Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen. Sie wollen global denken und lokal handeln. Zudem haben sich auch neue Wertorientierungen gesellschaftlich verbreitet - z. B. für das Umwelt- und das Geschlechterverhältnis. Gemeinsam ist vielen dieser neuen Wertorientierungen eine Ausweitung des Solidaritätsverständnisses. Gefährdungen und Risiken, die in Reichweite und Wirkungsgrad grenzenlos geworden sind, betreffen prinzipiell alle und fordern daher auch ein Bewußtsein globaler Verbundenheit. Diese Universalisierung der Solidarität unterscheidet sich von älteren und eingeschränkteren Formen der Solidarität. Christen vermögen darin durchaus das Erbe des christlichen Universalitätsanspruchs von Menschenwürde und Menschenrechten zu erkennen. In der öffentlichen Diskussion werden diese neuen Solidaritäten häufig übersehen und nur die Entsolidarisierung und der Abbau des Gemeinsinns beklagt. Der Rückgang überlieferter Formen der Solidarität ist nicht zuletzt unter den Jüngeren mit höherer Bildung häufig durch eine Zunahme von sozialem, politischem und kulturellem Engagement ersetzt worden, das stärker als früher unter dem Gesichtspunkt der Bereicherung an Lebenserfahrung und inhaltlicher Befriedigung durch soziale Kommunikation betrachtet wird.
(159) So haben im Westen Deutschlands in den letzten 25 Jahren Bürgerinitiativen, neue soziale Bewegungen, Wohlfahrtsverbände und andere Nichtregierungsorganisationen die Debatten in der politischen Öffentlichkeit belebt und damit Wege zu einer Neuorientierung staatlichen Handelns geöffnet. In Ostdeutschland war die friedliche Revolution nur möglich, weil gesellschaftliche, vielfach kirchlich gebundene Gruppen gegen den totalitären Staat aufbegehrten und an den Runden Tischen der Wendezeit eine demokratische Kultur entwickelten, in der die Beteiligten solidarisch und kooperativ nach neuen Wegen suchten. In Ost und West klagen entwicklungspolitische Gruppen mit einer erstaunlichen Beharrlichkeit ein, daß solidarische Verantwortung universell und nicht teilbar ist. Arbeitsloseninitiativen spüren gesellschaftlich sinnvolle Arbeiten auf, die sonst ungetan blieben. Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen und Verbände führen Solidaritätsaktionen durch. Ad hoc gebildete Bürgerkomitees organisieren Lichterketten, in denen sich die Solidarität der deutschen Bevölkerungsmehrheit mit bedrohten Ausländern ausdrückt. Gruppen der Umwelt- und Frauenbewegung haben über ihr politisches Engagement hinaus auch neue Lebensstile und exemplarische Formen solidarischer Gemeinschaft erprobt. Zudem sind Tausende neuer Selbsthilfegruppen entstanden. Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen, Organisationen und Initiativen haben sich an diesen Suchprozessen beteiligt und neue Formen des ehren- und hauptamtlichen Engagements entwickelt. In den beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbänden engagieren sich mehr als eine Million Frauen und Männer ehrenamtlich.
(160) Wie die beschriebenen Potentiale einer erneuerten Sozialkultur werden häufig auch die vielfältigen Leistungen, die im Haushalt und in den Familien erbracht werden, übersehen. Doch indem sich die Familienmitglieder wechselseitig unterstützen, insbesondere die Pflege und Versorgung von Kindern, älteren Menschen und Behinderten übernehmen, dienen sie der Allgemeinheit und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung, Aufrechterhaltung und Einübung sozialen Verhaltens.
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4.6 Internationale Verantwortung
(161) Die vorangehenden Überlegungen haben sich auf die inneren Verhältnisse entwickelter Industriegesellschaften und der Bundesrepublik Deutschland im besonderen bezogen. Weniger denn je kann jedoch heute ein einzelnes Land allein über seine Zukunft bestimmen. Zukunftsfähigkeit kann die deutsche Gesellschaft niemals im Alleingang erreichen. Ihre internationale Vernetzung bedingt gleichzeitig Schranken und Chancen ihrer weiteren Entwicklung.
(162) Durch die schrittweise Liberalisierung der Güter- und Finanzmärkte nach dem Zweiten Weltkrieg ohne gleichzeitige Herausbildung eines sozial verpflichteten Ordnungsrahmens ist es zur Ausbildung weitgehend autonomer, weder politisch noch sozial eingebundener Wirtschaftsbeziehungen gekommen. Das gilt insbesondere für die transnationalen Unternehmen sowie für den Bereich der Finanzmärkte. Wie sich in jüngster Zeit mehrfach gezeigt hat, können von den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten nicht nur stabilisierende, sondern auch destabilisierende Wirkungen auf nationale Volkswirtschaften ausgehen. Die hohen und ständig steigenden Summen, die fortlaufend auf den internationalen Finanzmärkten umgesetzt werden, verweisen auf die Aufgabe, diese Prozesse zu gestalten und der Entwicklung weltweiter Wohlfahrt dienlich zu machen. Eigentum ist stets sozialpflichtig, auch das international mobile Kapital.
(163) Angesichts der ungehinderten Dominanz privatwirtschaftlicher Interessen auf Weltebene und der daraus resultierenden Beschränkung des politischen Handlungsspielraums einzelner Staaten wird eine verbindliche weltweite Rahmenordnung für wirtschaftliches und soziales Handeln dringlich. Erste Ansätze dazu gibt es in der Tätigkeit der Vereinten Nationen, der Weltbank, des Weltwährungsfonds und vor allem der Welthandelsorganisation (WTO). Sie müssen ausgebaut werden, vor allem durch Regeln für einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb und durch soziale Mindeststandards. Diese Regeln und Standards durchzusetzen wird nur möglich sein, wenn die weltweit tätigen staatsähnlichen Institutionen mit ordnungspolitischer Kompetenz ausgestattet werden.
(164) Die Europäische Union gewinnt in diesem Licht zusätzlich an Bedeutung. Die Aufwertung gemeinsamer geld- und finanzpolitischer Instanzen und die wirtschafts- und sozialpolitische Kooperation zwischen den Mitgliedsländern erweisen sich nicht nur als wünschenswert, sondern als unumgänglich. Tatsächlich ist die Europäisierung der Wirtschaftspolitik viel rascher und entschiedener fortgeschritten als eine entsprechende Entwicklung der Sozialpolitik. Hierfür sind mehrere Gründe maßgeblich. In Europa treffen unterschiedliche Sozialmodelle aufeinander. Eine Harmonisierung ist wegen der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit dieser Systeme und der erheblichen Kosten für die einzelnen Mitgliedstaaten bislang nie ernsthaft in Betracht gezogen worden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten sich nur in einigen wenigen im wesentlichen wettbewerbsrelevanten Bereichen der beschäftigungsbezogenen Sozialpolitik darauf verständigen können, der Europäischen Union entsprechende Kompetenzen zu übertragen: so etwa beim Arbeitsschutz sowie bei Einzelfragen des Arbeitsrechtes einschließlich der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Mit Rücksicht auf das Prinzip der Subsidiarität wurde auf eine weitergehende Ausgestaltung der Sozialpolitik auf europäischer Ebene verzichtet. In der Europäischen Union werden die Aufgaben der Sozialpolitik weitgehend auf nationaler Ebene wahrgenommen. Erforderlich ist jedoch eine bessere gegenseitige Abstimmung nationaler Sozialpolitiken und die Schaffung von Mindeststandards im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts. Hierzu bedarf es auch einer stärkeren Repräsentanz von Gewerkschaften und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden auf europäischer Ebene.
(165) Zum Grundkonsens einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehört auch ein Leitbild für die Wahrnehmung internationaler Verantwortung. Deutschland hat infolge der Vereinigung in jüngster Zeit zweifellos an internationalem Einfluß gewonnen. Damit wächst die Verantwortung, in der praktischen Politik zu den notwendigen Fortschritten bei der Förderung der Rechte und Entwicklungsmöglichkeiten armer Länder, der Beseitigung der Massenarmut, der Bewältigung der Migrationsproblematik, der Verbesserung des internationalen Umweltschutzes, der Annäherung sozialpolitischer Standards und der verantwortlichen Gestaltung der internationalen Finanzmärkte beizutragen. Dies sind Anliegen, ohne die eine weltweite Verwirklichung der Menschenrechte und ein friedliches Zusammenleben der Völker nicht zu erwarten sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund ihrer sozial- und umweltpolitischen Erfahrungen, ihrer im Grundgesetz verankerten politischen Überzeugungen und der eingegangenen europäischen Bindungen in besonderer Weise verpflichtet, alles, was in ihrer Macht steht, zu tun, um diesen Grundsätzen auch international zum Durchbruch zu verhelfen.