Sakrament

Kind bei der Taufe
In den Sakramenten erfahren Christinnen und Christen, dass Gott ihnen nahe kommt.

Das Wort „Sakrament“ kommt vom lateinischen sacramentum, was so viel heißt wie „Heilszeichen“ oder „Heilsmittel“. Zum Sakrament gehören das sichtbare und greifbare Symbol (Wasser, Brot, Wein) und das verheißungsvolle Wort. Sakramente machen das Gute und Heilsame des Glaubens sichtbar und erfahrbar. In ihnen erfahren Christinnen und Christen, dass Gott ihnen nahe kommt.

In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: die Taufe und das Abendmahl. Beim Abendmahl teilen Christinnen und Christen Brot und Wein wie Jesus von Nazareth beim letzten Abendmahl mit seinen Jüngern. Als er Brot und Wein an seine Jünger reichte, sagte er: „Dies ist mein Leib“ und „Dies ist mein Blut“.

In der Taufe wird der Kopf des Täuflings drei Mal mit Wasser benetzt. Das Wasser steht dafür, dass Gott Umkehr, Neubeginn und neues Leben schenkt. Die Sakramente werden in einem öffentlichen Gottesdienst gefeiert.

 

In der katholischen Kirche gibt es sieben Sakramente: Taufe, Eucharistie, Firmung, Ehe, Beichte, Krankensalbung und Priesterweihe. Die Reformatoren erkannten nur die Handlungen als Sakramente an, die auf Jesus zurückgehen. Jesus wurde getauft und hat seine Jünger aufgefordert zu taufen (Mk 1,9–11; Mt 28,19). Und er hat mit seinen Jüngern das Abendmahl gefeiert und sie beauftragt, dies untereinander weiter zu tun (Lk 22,19). Bei der Frage, ob auch die Beichte zu den Sakramenten zählen sollte, waren sich die Reformatoren uneinig. In der Evangelischen Kirche in Deutschland ist die Beichte kein Sakrament.

 

 

Im Grundtext der Confessio Augustana wird die Beichte nicht ausdrücklich zu den Sakramenten gezählt. Die Confessio Augustana ist ein wichtiger Grundsatztext aus der Zeit der Reformation. Er gehört zu den Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche und der meisten Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. In der Apologie, einer Ergänzungsschrift zur Confessio Augustana, wird die Beichte aber sehr wohl zu den Sakramenten gezählt. Die Apologie gehört ebenfalls zu den Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Die Grundschrift der Confessio Augustana wurde maßgeblich von Martin Luther beeinflusst, die Apologie hat vor allem Philipp Melanchthon geschrieben. Das deutet darauf hin, dass sich die Reformatoren in diesem Punkt nicht ganz einig waren. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich gegen die Beichte als Sakrament entschieden. Als Sakramente zählen nur die Taufe und das Abendmahl.

Dass die frohe Botschaft des Evangeliums gepredigt wird und die Sakramente gefeiert werden, das sind für evangelische Christinnen und Christen die zwei Merkmale der Kirche. Besonders die Feier der Sakramente steht für ihre Gemeinschaft. In der Taufe wird ein Mensch in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen, im Abendmahl feiern Christinnen und Christen die Gemeinschaft untereinander und die Gemeinschaft mit Jesus Christus.

Weiterführende Inhalte und Links

  • Fragen

    Wer darf Sakramente austeilen?

    Antwort: Sakramente wirken nach evangelischem Verständnis unabhängig davon, wer die Sakramente austeilt (oder „spendet“). Das heißt: Menschen brauchen keine besondere Würde, um die Sakramente zu spenden. Es ist der Glaube der Menschen, der die Sakramente wirken lässt.

    In der evangelischen Kirche taufen aber üblicherweise Ordinierte, also Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie sprechen auch die Einsetzungsworte zum Abendmahl. In Notsituationen kann aber jeder getaufte Christ bzw Christin Sakramente spenden. Mittlerweile dürfen in einigen Landeskirchen auch Prädikanten, also Laienprediger*innen, nach besonderer Ausbildung die Sakramente spenden. 

     

  • Diskussion

    Um nichts haben sich die evangelischen Kirchen nach der Reformation untereinander mehr gestritten als um die Sakramente. Einig war man sich nur darin, dass man die Art und Weise, wie die katholische Kirche das Abendmahl feierte, ablehnte. Wie das Abendmahl aber stattdessen gefeiert werden sollte, darüber waren sich die Reformatoren Luther, Zwingli und Calvin uneinig. So bildeten sich unterschiedliche Traditionen heraus. Vor allem ging es um die Frage, in welcher Weise Jesus Christus beim Abendmahl „präsent“, also anwesend ist. Der Streit darüber führte dazu, dass sich unterschiedliche Konfessionen bildeten: lutherisch und reformiert. Später entschieden einige Kirchen, sich zu „unierten“ Kirchen zusammenzuschließen. Das bedeutet, dass innerhalb einer Landeskirche sowohl die lutherische als auch die reformierte Tradition anerkannt wurde.

    Auch die Taufe war umstritten. Hier ging es vor allem um die Frage, ob Kinder getauft werden dürften oder nicht. Schon während der Reformation entstand die sogenannte Täuferbewegung, die sich von den übrigen reformatorischen Kirchen abspaltete. Ihre Mitglieder waren sich einig, dass man nur Erwachsene, die sich zu ihrem Glauben bekennen können, auch taufen darf. Deswegen bestanden sie darauf, Menschen, die als Kinder getauft wurden, wieder zu taufen.

    1973 haben sich viele evangelische Kirchen in Europa der Leuenberger Konkordie angeschlossen, darunter die Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Leuenberger Konkordie begründet eine „Kirchengemeinschaft“. Kirchengemeinschaft bedeutet, dass die beteiligten Kirchen untereinander die Sakramente und die Predigt des Evangeliums anerkennen. In der Konkordie haben sich die Kirchen auf die Formulierung geeinigt, dass in Taufe und Abendmahl Christus „durch den Heiligen Geist“ gegenwärtig ist. So haben sie erklärt, dass die Frage der „Präsenz“ Christi in den Sakramenten nicht länger kirchentrennend ist.

    Nach wie vor gibt es aber Trennendes zwischen den Kirchen der Leuenberger Konkordie und anderen evangelischen Kirchen: Die Evangelische Kirche in Deutschland erkennt zusätzlich die Sakramente aller christlichen Kirchen an, die sich der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angeschlossen haben. Das heißt: Christinnen und Christen, die in diesen Kirchen getauft worden sind, gelten auch nach evangelischem Verständnis als getauft und dürfen am Abendmahl teilnehmen. Umgekehrt ist dies allerdings nicht der Fall: Viele Freikirchen, zum Beispiel die Baptisten, erkennen keine Kindertaufe an. Auch die Trennung von der katholischen Kirche besteht weiter. Es steht zwar Katholiken frei, in der evangelischen Kirche das Abendmahl mitzufeiern. Evangelische Christinnen und Christen dürfen aber in der katholischen Kirche offiziell nicht an der Eucharistie, dem Abendmahl, teilnehmen.

  • Links
  • Ein Pfarrer tauft einen Säugling, der von seinen Eltern über das Taufbecken gehalten wird.
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    Taufe

    Die Taufe ist die festliche Aufnahme eines Menschen in die christliche Gemeinde. Im Taufgottesdienst gießt dabei die Pfarrerin oder der Pfarrer einige Tropfen Wasser über den Kopf des Täuflings. Das Ritual geht zurück auf die Taufe Jesu durch Johannes den Täufer.

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  • Ein Pfarrer segnet Konfirmandinnen im Konfirmationsgottedienst.

    Mit Amtshandlungen begleitet die Kirche wichtige Ereignisse im Leben ihrer Mitglieder. Zu den häufigsten Amtshandlungen zählen die Taufe, die Konfirmation, die Trauung und die Bestattung. Aber auch die Einweihung einer Schule oder die Einführung der Kirchenvorsteher in ihr Amt gehören dazu.

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  • Pfarrerin und Pfarrer zelebrieren am Altar
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    Ein Weg zu Gott

    Der Ablauf eines Sonntagsgottesdienstes mag vielen zunächst fremd sein. Die feststehenden Formen der Liturgie ermöglichen es aber auch, Kraft zu schöpfen, sich zu versenken und Gemeinschaft zu erleben.

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