Bevollmächtigter begrüßt Debatte um Familiennachzug

Berlin (epd). In der neuen Diskussion um den Familiennachzug bei Flüchtlingen haben die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), und die evangelische Kirche mehr Großzügigkeit angemahnt. "Ich halte es für eine menschenrechtliche Notwendigkeit, dass syrische Flüchtlinge ihre minderjährigen Kinder und Ehepartner nach Deutschland holen können", sagte Kofler dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland". Der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, begrüßte, dass das Thema diskutiert wird. Dutzmann verwies auf die gestiegene Zahl der Fälle. Das Thema sei relevanter geworden, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). 

Derzeit dürfen Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre ihre Familienangehörigen nicht nach Deutschland holen. Betroffen davon sind vor allem Syrer. Die damals hart in der Koalition umstrittene Regelung ist im Asylpaket enthalten, das im März 2016 inkraft getreten war. Die Aussetzung gilt demnach bis Frühjahr 2018. Vertreter der Union forderten bereits, die Möglichkeit zum Nachholen der sogenannten Kernfamilie – also Ehepartner, minderjährige Kinder oder Eltern – noch länger zu unterbinden. Die Opposition fordert dagegen, die Regelung früher wieder abzuschaffen und hat für nächste Woche eine Sachverständigenanhörung im Bundestagsinnenausschuss durchgesetzt.

"Jedem Menschen steht das Recht auf Familie zu"

Flüchtlingsorganisationen, Sozialverbände und Kirchen hatten die Aussetzung des Familiennachzugs stets kritisiert. "Jedem Menschen steht das Recht auf Familie zu. Die Familie ist grundgesetzlich geschützt", sagte Prälat Dutzmann. "Ich finde es schwer erträglich, dass ein solches Recht, das für uns elementar ist, anderen Menschen – zumal Menschen in Not – vorenthalten wird", ergänzte er. Zudem könne die Integration von Menschen schwerlich gelingen, wenn man die Familie nicht nachziehen lässt. "Wenn ich mir jeden Morgen beim Aufwachen Gedanken darüber machen muss, ob es meiner Ehefrau und meinen Kinder noch gut geht, dann habe ich nicht den Kopf frei, um Deutsch zu lernen", sagte er.

Seit Inkrafttreten der Regelung hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vermehrt insbesondere syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen nur den subsidiären Schutz zugesprochen. Dutzmann sagte, bis Februar 2016 habe die Quote subsidiär Geschützter bei allen schutzberechtigten Syrern bei gerade einmal 0,1 Prozent gelegen, im Dezember 2016 bei 41 Prozent. "Es geht also um sehr viele Menschen", sagte der Theologe.

16. März 2017