EKD fordert effektiven Jugendmedienschutz - Merz für Sanktionen

Frankfurt a.M. (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat einen effektiven Jugendschutz in den Medien gefordert. Dieser sei «ohne eine institutionalisierte Kontrolle, die über Sanktionsmöglichkeiten verfügt», nicht möglich, heißt es in einem Beitrag des EKD-Rundfunkbeauftragten Bernd Merz für den Fachdienst «epd medien». Anlass ist die aktuelle Diskussion um den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer.  Nach dem «Massaker von Erfurt» habe die Politik sich beeilt, neue Vorkehrungen gegen Gewaltverherrlichung in den Medien zu treffen, so Merz. «Der Bürger will entschlossenes Handeln sehen», habe das Motto damals gelautet. Was nun aber als Entwurf eines Staatsvertrags über Jugendmedienschutz auf dem Tisch liege, bedeute «eher einen Rückschritt hinter die bisher erreichten Jugendschutzstandards», kritisiert der EKD-Rundfunkbeauftragte.  Gerade bei der Aufsicht über das private Fernsehen sei eine Verschlechterung zu befürchten. Dies sei dann der Fall, wenn die Entscheidung, welche Sendung für Kinder und Jugendliche gefährlich sei und welche nicht, weitgehend der Selbstkontrolleinrichtung der Privatsender überantwortet würde, argumentiert Merz.  Über den Staatsvertrag wollen die Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 8. August entscheiden. Nach Überzeugung der Kirchen sollte er sich «ausschließlich am Wohl unserer Kinder und Jugendlichen ausrichten, und nicht an Verwertungskriterien oder Gewinnerwartungen von Medienunternehmen».  Um dies zu erreichen, müssten laut Merz drei Bedingungen erfüllt werden. Erstens sollten in den Selbstkontrollgremien wirklich unabhängige Prüfer mitarbeiten. Für die Programmarbeit benötigten sie zweitens einen «Vorgaberahmen» mit Bewertungsmaßstäben. Drittens müsse in Fällen, in denen die Selbstkontrolleinrichtung eine zweifelhafte Entscheidung träfe, diese inhaltlich überprüfbar bleiben.  In der dafür zuständigen neuen Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wünscht sich Merz weniger Experten, die vom Staat eingesetzt werden. Vielmehr sollten gesellschaftlich relevante Gruppen wie die Kirchen das Recht erhalten, Jugend- und Fernseh-Sachverständige zu entsenden. Nach Ansicht des EKD-Rundfunkbeauftragten müssen auch die Landesmedienanstalten am Verfahren maßgeblich beteiligt werden. Sie allein sollten Richtlinien und Satzungen für die Arbeit der Selbstkontrolleinrichtungen erlassen.