Rechtsexperte: Ehegatten-Splitting ist verfassungswidrig

Bonn (epd). Eine Kürzung des Ehegatten-Splittings ist nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Professor Paul Kirchhof verfassungswidrig. Das Ehegatten-Splitting sei «keine beliebig veränderbare Steuer-Vergünstigung», schreibt Kirchhof in der neusten Ausgabe der Wochenzeitung «Rheinischer Merkur» (Bonn). Es ziehe die Konsequenz aus der Tatsache, dass die Ehe auch eine «Erwerbsgemeinschaft» sei.

Das Ehegatten-Splitting vermeide insbesondere, dass Eheleute mit mittleren und kleineren Einkommen gegenüber Ehepaaren mit hohen Einkommen benachteiligt würden, ergänzte Kirchhof. Würde das Ehegatten-Splitting wesentlich zurückgenommen, wäre auch der Gleichheitsgrundsatz grob verletzt.

Kirchhof warnte vor Versuchen, das Steuerrecht als Instrument zu nutzen, «um Menschen in die Berufsarbeit zu drängen und von der Familienarbeit fern zu halten». Das Bundesverfassungsgericht habe stets betont, dass das Ehegatten-Splitting die Gleichwertigkeit von Familien- und Berufsarbeit anerkenne, so Kirchhof.