Gericht lässt «Körperwelten»-Ausstellung in München zu

München (epd). Die umstrittene Ausstellung «Körperwelten» kann an diesem Samstag in München eröffnet werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ am Freitag die Ausstellung des Heidelberger Instituts für Plastination mit Einschränkungen zu. Er korrigierte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, die das Verbot der Stadt München zunächst bestätigt hatte.

Die Plastinate dienten der medizinischen Anschauung und erfüllten Lehrzwecke, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs. Die Ausstellung verfolge daher einen legitimen didaktischen Zweck und sei von der Wissenschaftsfreiheit gedeckt. Das «Unübliche, Ungewöhnliche oder das von vielen Menschen als unerwünscht Empfundene» verletze nicht die Würde des Verstorbenen oder das sittliche Empfinden der Allgemeinheit.

Allerdings sei bei einigen Plastinaten wie dem «Scheuenden Pferd mit Mensch» kein wirklich didaktisches Anliegen erkennbar. Diese Objekte seien ein mit der Menschenwürde nicht vereinbarer Tabubruch. Verboten wurde vom Gericht der «rein kommerziell motivierte Verkauf» von «Körperwelt»-Artikeln. Dieser sei mit dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit zur Wahrung der Pietät im Umgang mit Leichen nicht vereinbar.