EKD-Ratsvorsitzender: Religionsfreiheit ist Grundpfeiler der Verfassung

Köln (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock, hat die Religionsfreiheit als einen Grundpfeiler der Verfassung in allen demokratischen und säkularen Staaten gewürdigt. In Deutschland dürfe deshalb die Verfassung nicht unter Berufung auf Religionsfreiheit und Diskriminierungsverbote ausgehöhlt werden, sagte Kock am Donnerstag in Köln laut Redemanuskript. In seinem Vortrag vor der Kölner Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit sprach Kock zum Beitrag der Religionen für den Frieden.

Ein friedliches Zusammenleben der Religionen setze voraus, dass diese sich ernst nähmen, den Anderen respektierten und grundsätzlich für einen Dialog offen seien, sagte Kock. Nach Ansicht des EKD-Ratsvorsitzenden ist es daher wichtig, mit Vertretern des Islam über die Grundsätze der Verfassung zu sprechen. Die vom Zentralrat der Muslime im letzten Jahr veröffentlichte «Islamische Charta» betone ihre grundsätzliche Zustimmung zur deutschen Verfassung. Doch zu einigen Formulierungen seien Klärungen notwendig, um Zweifel und Befürchtungen in der Bevölkerung auszuräumen.

Kock erteilte jeglicher religiös motivierter Gewalt eine klare Absage. «Sie ist kein Monopol des Islamismus», fügte er hinzu. Religiös motivierte Gewalt gebe es auch unter Juden, Hindus und Christen. Mit Sorge beobachte er beispielsweise Strömungen eines gewaltbereiten christlichen Fundamentalismus in den USA. Außerdem halte er es für «beunruhigend», wenn der US-Präsident George W. Bush es als einen gottgegebenen Auftrag der USA bezeichne, sich zu verteidigen und die Welt zum Frieden zu führen. Demokratie und Freiheit mit dem Einsatz militärischer Mittel zu erzwingen, sei nicht zu rechtfertigen, sagte Kock.

19. September 2003