EKD-Ratsmitglied gegen gesetzliches Kopftuchverbot

Berlin (epd). Gegen ein gesetzliches Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen hat sich das Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Robert Leicht, ausgesprochen. Auch Beamte hätten einen verfassungsmäßigen Anspruch, dass ihnen durch ihre Zugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung kein Nachteil entstehe, schrieb der ZEIT-Journalist und frühere Chefredakteur des Blattes in einem Beitrag für den Berliner «Tagesspiegel» (Donnerstag-Ausgabe). Nach dem Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vor zwei Wochen hatten sich bislang die meisten Kirchenvertreter eher für ein Kopftuchverbot ausgesprochen.

Der Staat dürfe «im Klassenzimmer weder ein Kruzifix noch einen Halbmond aufhängen, denn er selber hat keine Religionsfreiheit». Wohl aber seine Beamten, «solange sie nicht agitieren», so Leicht. «Ob das Tragen eines Kopftuches Agitation darstellt, kann gegenüber einem unverletzlichen Grundrecht allenfalls im Einzelfall, aber nicht mit dem Rasenmäher entschieden werden.» Die Emanzipation der Frauen in muslimischen Kulturen ließe sich nicht dadurch durchsetzen, «dass wir ihnen ein Recht nehmen, nämlich das auf Religionsfreiheit».

«In Wirklichkeit stört uns an der Religionsfreiheit für Muslime, dass es nicht unsere Religion ist», schrieb Leicht, der auch Präsident der Berliner Evangelischen Akademie ist. Demgegenüber trat der evangelische Bischof von Berlin-Brandenburg, Wolfgang Huber, der ebenfalls Mitglied des Rates der EKD ist, erneut für ein Kopftuchverbot ein. «Als Staatsbeamter muss nämlich jeder Glaubende seiner religiösen Überzeugung in einer Weise Ausdruck geben, die mit den grundlegenden Verfassungswerten unsere Landes übereinstimmt», begründete Huber seine «Contra-Position» in einem parallel erschienenen Gastbeitrag. Das muslimische Kopftuch bringe «ein Verhältnis der Geschlechter zum Ausdruck, das mit unserer Kultur und Rechtsordnung nicht zusammenpasst».