Huber: Kopftuch-Verbot ist mit Religionsfreiheit vereinbar

Berlin (epd). In der Diskussion um ein Kopftuch-Verbot im Öffentlichen Dienst hat der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, deutlich Position gegen die ablehnende Haltung von Bundespräsident Johannes Rau bezogen. «Wer für die Religionsfreiheit eintritt, braucht darum noch nicht das Kopftuch der islamischen Lehrerin zu bejahen», sagte der Berliner Bischof am Samstag im RBB-Hörfunk. Rau hatte davor gewarnt, Religionen unterschiedlich zu behandeln und das Kopftuch als politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus zu verurteilen. Huber dagegen hält ein Verbot für notwendig.

Religionsfreiheit bedeute nicht, Religion als bloße Privatsache zu betrachten, sagte Huber. Zwar dürften religiöse Überzeugungen nicht aus dem öffentlichen Raum verbannt werden. Es müsse aber immer wieder darüber nachgedacht werden, in welcher Form und bis zu welchen Grenzen sie öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Das gelte besonders dann, wenn ein religiöses Zeichen sich mit politischen Deutungsmöglichkeiten verbinde. Die Pflicht von Lehrern zum Verzicht auf demonstrative Aktionen schließe auch den Verzicht auf das Kopftuch ein, betonte der Bischof.

02. Februar 2004