Huber begrüßt Stuttgarter Kopftuch-Verbot

Berliner Entscheidung «völliger Irrweg»

Köln (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, hat das in Baden-Württemberg beschlossene Verbot des Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen begrüßt. Zugleich kritisierte der Bischof am Freitag im Deutschlandfunk das in Berlin geplante Verbot jeglicher religiöser Symbole im öffentlichen Dienst als «vollständigen Irrweg».

«Das Kopftuch wäre ohne jedes Problem, wenn es lediglich in einer vergleichbar zurückhaltenden Weise wie ein kleines Kreuz eine Religionszugehörigkeit symbolisierte», sagte der Berliner Bischof. Es habe aber eine politische Bedeutung, «die wir nicht akzeptieren können, insbesondere wegen seines Spannungsverhältnisses zur Gleichberechtigung von Mann und Frau».

Das Kopftuch sei zum Kampfinstrument gemacht worden durch diejenigen, «die diese Fragen durch alle Instanzen unserer Rechtsprechung gepeitscht haben», sagte Huber. Bei «vernünftigem Umgang» hätte das Beamtenrecht völlig zur Regelung ausgereicht. Der Streit um das Kopftuch war durch die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin in Baden-Württemberg ausgelöst worden, die vor Gericht durchsetzen wollte, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf.

Zum Beschluss der rot-roten Koalition in Berlin, zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität des Staates alle religiösen Symbole aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen, sagte der EKD-Ratsvorsitzende: «Es ist eine schreckliche Verwechslung, die sich da abspielt.» Die staatliche Neutralität sei dazu da, die Religionsfreiheit zu fördern. Hier werde sie aber dazu eingesetzt, «dass sie Religionsfreiheit behindert».

Der EKD-Ratsvorsitzende kritisierte, dass mit dem Berliner Beschluss der Anschein erweckt werde, als könnten Schule und andere öffentliche Räume als religionsfreie Räume angesehen werden. «Das verbindet sich mit der fatalen Botschaft, dass diese Koalition Religion als Privatsache ansieht», fügte Huber hinzu. Dies sei jedoch «meilenweit entfernt vom Geist des Verhältnisses von Staat und Religion», wie er in Deutschland herrsche.

02. April 2004