Ladenschluss-Urteil gute Entscheidung für Sonntagsschutz

Hannover/Bonn (epd). Die beiden großen Kirchen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Ladenschlusszeiten als gute Entscheidung für den Schutz von Sonn- und Feiertagen begrüßt. Weder wirtschaftliche Interessen noch ein verändertes Verhalten in der Freizeit rechtfertigten eine Aushöhlung und Beschädigung dieses kulturellen Wertes, erklärten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam am Mittwoch in Hannover und Bonn.

Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch das geltende Verbot der Ladenöffnung an Sonntagen bekräftigt und damit eine Verfassungsbeschwerde der Galeria Kaufhof AG zurückgewiesen. Das Urteil gebe darüber hinaus Anlass, bestehende Ausnahmeregelungen, soweit sie die Sonn- und Feiertage betreffen, kritisch zu überprüfen,
fügten die Kirchen hinzu. Sie würden die künftige Entwicklung verfolgen und sich weiter klar für den Schutz der Sonn- und Feiertage einsetzen, so EKD und Bischofskonferenz.

Wegen der religiösen Bedeutung des Sonntags, aber auch aus gesellschaftlichen und sozialpolitischen Gründen hätten sich die Kirchen seit jeher mit Nachdruck für die im Grundgesetz garantierte allgemeine Sonntagsruhe eingesetzt, hieß es weiter. Der Sonntag als erster Tag der Woche sei der Ur-Feiertag der Christen, an dem die Auferstehung Christi gefeiert werde.

"Neben der Aufforderung zur Teilnahme am Gottesdienst enthält das Sonntagsgebot auch das Gebot der Arbeitsruhe", erklären die beiden großen Kirchen. Damit komme dieser Feiertag sowohl den religiösen als
auch den sozialen Bedürfnissen der Menschen entgegen. Der Sonntag sei für den Einzelnen und die Gemeinschaft der Tag der Besinnung und des Miteinanders. "Dies ist durch das Bundesverfassungsgericht nunmehr nachdrücklich bestätigt worden."

Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) begrüßte das Urteil. Damit sei eine richtige Entscheidung im Sinne der mehrheitlich im Einzelhandel beschäftigten Frauen und ihrer Familien getroffen worden.

09. Juni 2004