Bischöfin Käßmann begrüßt Urteil im Kopftuch-Streit

Hannover (epd). Die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Kopftuch-Streit begrüßt. Es sei wichtig, dass die Auseinandersetzung darüber nicht an den einzelnen Schulen stattfinden müsse, sondern dass jetzt eine Grundsatzentscheidung vorliege, die auch von der Klägerin aus Hannover akzeptiert werde, sagte sie am Freitag in Hannover dem epd. Das Urteil zeige, dass der niedersächsische Gesetzestext für ein Kopftuch-Verbot verfassungskonform sei.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig waren am Donnerstag die Klagen zweier muslimischer Lehrerinnen aus Niedersachsen und Baden-Württemberg gescheitert, die von den Ländern keine Anstellung erhielten, weil sie im Unterricht ein Kopftuch tragen wollten. Die Lehrerin Iyman Alzayed aus Hannover lenkte noch während der Verhandlung ein. Sie verzichtete darauf, als Lehrerin ein Kopftuch tragen zu wollen. Ihr Verfahren gegen das Land Niedersachsen wurde daraufhin eingestellt. Das Land hatte zuvor eine Zusage gegeben, Alzayed ohne Kopftuch einzustellen.

Niedersachsen hatte im April 2004 als zweites Bundesland nach Baden-Württemberg ein Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen beschlossen. Der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann (CDU) wertete den Ausgang des Verfahrens als "Erfolg auf der ganzen Linie" für sein Land. "Unsere landesgesetzliche Regelung wurde nachdrücklich bestätigt", erklärte er. Auch in Zukunft werde es im niedersächsischen Schuldienst keine Lehrerinnen mit Kopftuch geben.

Die 46-jährige gebürtige Deutsche Iyman Alzayed, die 1990 zum Islam übergetreten war, sollte 1999 die dritte Klasse der Wilhelm-Busch-Grundschule im niedersächsischen Soltau als Klassenlehrerin übernehmen. Die Bezirksregierung Lüneburg lehnte die Einstellung der Frau als Beamtin auf Probe aber ab. Das Kopftuch verstoße gegen die religiös und weltanschaulich neutrale Amtsführung, hieß es.

25. Juni 2004