Kirchen begrüßen neues Zuwanderungsgesetz

Berlin (epd). Das am Donnerstag verabschiedete Zuwanderungsgesetz bringt aus der Sicht der Kirchen wichtige humanitäre Verbesserungen auf den Weg. Die Berliner Bevollmächtigten der evangelischen und katholischen Kirche, Prälat Stephan Reimers und Prälat Karl Jüsten, begrüßten das neue Gesetz. Die Parteien hätten damit nach mehrjährigem Ringen ihre Bereitschaft zum Kompromiss gezeigt. Zugleich bemängelten Reimers und Jüsten, dass der von den Kirchen gewünschte Paradigmenwechsel im Bereich des Ausländerrechts nur ansatzweise verwirklicht worden sei.

Erfreut zeigten sich die Bevollmächtigten darüber, dass mit dem neuen Gesetz Schutz bei nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung gewährt werde. Ferner hoben sie hervor, dass der Aufenthaltsstatus von Personen mit «Kettenduldungen» verbessert werde. Kettenduldungen seien allerdings nicht vollständig abgeschafft worden, bedauerten Reimers und Jüsten.

Als positives Signal bezeichneten die Bevollmächtigten die Schaffung einer gesetzlichen Härtefallregelung. «Wir hoffen, dass die Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen», erklärten Reimers und Jüsten. Zugleich begrüßten sie die im Zuwanderungsgesetz enthaltenen Möglichkeiten für den Familiennachzug.

Das Gesetz sehe erstmals auch Regelungen zur Integration von Zuwanderern vor, hoben die Bevollmächtigten hervor. Es müsse allerdings sichergestellt werden, dass Zuwanderer tatsächlich die Möglichkeit erhielten, an Integrationskursen teilzunehmen. Aus Sicht der Kirchen bedürfe es weiterer humanitärer Verbesserungen, etwa im Bereich der Abschiebehaft oder des Asylverfahrens, so Reimers und Jüsten. Auch die Regelungen zur Integration sollten ausgebaut werden.

01. Juli 2004