Bischof Huber: Pfarrer sollten keine PDS-Mitglieder sein

Berlin/Hannover (epd). Eine Mitgliedschaft in der PDS ist nach Ansicht des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, mit dem Pfarramt unvereinbar. In einem Beitrag für die Zeitung «Neues Deutschland» (Freitagausgabe) begründete der Berliner Bischof dies unter anderem damit, dass sich die PDS als SED-Nachfolgepartei bisher nicht kritisch mit dem «dunklen Kapitel» der Christenverfolgung in der DDR auseinander gesetzt habe. Damals traumatisierte Menschen würden nicht unbefangen auf einen «PDS-Pfarrer» zugehen können.

Bis heute warteten viele Protestanten darauf, dass die PDS die Verfolgung von Christen im kommunistischen SED-Staat thematisiere, so Huber. Doch suche man im Parteiprogramm vergeblich nach eine Aussage dazu. Menschen, die unter damals zugefügten materiellen und seelischen Schädigungen zu leiden hätten, würden kein Verständnis dafür aufbringen, wenn ihre Seelsorger sich den - «wenn auch zu einem guten Teil geläuterten» - Erben der SED anschlössen. Die Brüche im Lebenslauf wie Haft oder Chancenverweigerung wirkten nach, so dass es nach Hubers Auffassung bei einem «PDS-Pfarrer» unweigerlich zur Entfremdung zwischen Gemeinde und Seelsorger kommen würde.

Als weiteren Grund gegen eine PDS-Mitgliedschaft von Pfarrern nannte der Ratsvorsitzende «Ressentiments» von Politikern dieser Partei gegen Kirche und Religion. Ein Verständnis dafür, dass Religion Ausdruck menschlicher Suche nach Sinn sei und damit ein Kernelement der Existenz, fehle in der PDS. Das zeige sich auch an einer «Skepsis gegenüber der rechtlichen Stellung der Kirchen in unserem Land».

Als Beispiel führte der Bischof das vom rot-roten Berliner Senat beschlossene «Neutralitätsgesetzes» an. Mit dem Gesetz sollen religiöse Symbole - neben dem muslimischen Kopftuch auch Kreuz, Ordenstracht und die jüdische Kopfbedeckung (Kippa) - aus Schule und Öffentlichem Dienst verbannt werden. Mit diesem Vorschlag, so Huber, werde die PDS dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht gerecht. Dies schütze sowohl die Ausübung von Religion als auch die Entscheidung Einzelner, auf ein religiöses Bekenntnis zu verzichten. Mit dem geplanten Neutralitätsgesetz werde aber Religionsfreiheit auf den Schutz ihrer Nichtausübung reduziert.

Der EKD-Ratsvorsitzende bekräftigte, dass Pfarrer grundsätzlich Mitglied einer Partei sein könnten. Ob dies mit ihrem Amt vereinbar sei, müsse im Einzelfall mit Gemeinde und Kollegen geklärt werden. Die Freiheit der Verkündigung des Evangeliums dürfe nicht dadurch gefährdet werden, dass sich Pfarrerinnen und Pfarrer auf eine bestimmte politische Richtung verpflichteten.

Die Verantwortung vor Gott schließe Engagement in Politik und Gesellschaft ein, betonte Huber unter Hinweis auf die Demokratie-Denkschrift der EKD von 1985. So hätten viele Christen in Ost und West wirkungsvoll am Aufbau der Demokratie mitgearbeitet.

30. Juli 2004