Die Einstellung zum Klonen in anderen Religionen

Berlin (epd). In den großen Weltreligionen und Weltanschauungen variiert die Einstellung zum Klonen menschlicher Embryos sehr deutlich. Der Beginn des Lebens wird unterschiedlich terminiert, was Auswirkungen auf Fragen des Lebensschutzes hat.

Hinduismus: Im Hinduismus gilt der Embryo von der Empfängnis an als Mensch. Bei einer Tagung des Nationalen Ethikrates zum Umgang mit vorgeburtlichem Leben in anderen Kulturen im Oktober 2003 stellte Professor Katherine Young von der Universität Montreal dar, dass die Forschung am Embryo in Indien auf die ersten 14 Tage beschränkt ist. Allerdings will Indien in der Biotechnologie eine führende Rolle spielen. Klonen zur Gewinnung von Stammzellen ist daher erlaubt.

Islam: Im Islam gilt das Leben als von Gott gegeben. Das reproduktive Klonen zur Herstellung eines neuen Menschen ist daher nicht mit dem Islam vereinbar, erklärte Professor Sadek Beloucif, Mitglied des Französischen Nationalen Ethikrates. Bei allem Tun ist jedoch die Absicht des Handelnden entscheidend. Wenn die Forschung dazu dient, Krankheiten zu heilen, kann sie gestattet werden. Das gilt auch für das Klonen von Embryos für die Forschung.

Buddhismus: Im Buddhismus gibt es keinen Zeitpunkt, der den Beginn des individuellen Lebens markiert, da eine Zeugung als Reinkarnation eines Lebewesens gilt. Gegenüber dem reproduktiven Klonen gibt es kein Dogma, erläuterte Damien Keown von der Universität London. Da das Leben nach der buddhistischen Lehre nicht von Gott gegeben wird, wird dadurch auch kein göttliches Privileg verletzt. Allerdings verstößt es gegen das Gebot der Gewaltfreiheit, wenn Embryos nur zum Zweck der Forschung geklont und zerstört werden.

Konfuzianismus: Im Konfuzianismus wird das Leben als heilig angesehen. Eingriffe in die Natur sind aber dann gerechtfertigt, wenn es zum Nutzen anderer geschieht und Heilmittel gefunden werden sollen, sagte Julia Tao Lai Po-wah von der Universität Hongkong. Wenn Leid bekämpft oder Behinderungen gelindert werden können, besteht dazu eine moralische Verpflichtung. Das spricht für das Forschungsklonen. Allerdings wird nicht akzeptiert, die «Natur der Dinge» zu verändern, um Wunschkinder zu erzeugen.

Judentum: Das Judentum spricht dem Fötus nur Teilrechte zu. Er erwirbt den menschlichen Status erst allmählich. Präimplantationsdiagnostik, Stammzellgewinnung und -forschung bei Embryonen vor der Einnistung in die Gebärmutter sind daher zulässig. Der medizinische Nutzen wird höher eingestuft als alle potenziellen Nachteile, erklärte Professor Avraham Steinberg vom Medizinischen Zentrum Jerusalem. Das Forschungsklonen ist in Israel daher erlaubt. Die künstliche Befruchtung ausschließlich für Forschungszwecke ist hingegen verboten.

01. September 2004