EKD warnt vor Stiefkind-Adoption für homosexuelle Paare

Berlin (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat die Regierungskoalition aufgefordert, die geplante Stiefkind-Adoption für Homo-Ehen nicht für fragwürdige Ziele zu instrumentalisieren. Die Stiefkind-Adoption werde missbraucht, wenn sie dazu diene, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften langfristig das volle Adoptionsrecht einzuräumen, sagte der Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Hermann Barth, in einem epd-Gespräch in Berlin. An diesem Montag wird der Rechtsausschuss des Bundestags das Thema in einer öffentlichen Anhörung behandeln.

Nach dem Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition soll es Schwulen und Lesben ermöglicht werden, das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind des Lebenspartners zu adoptieren. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. SPD und Grüne hatten offen eingeräumt, dass sie die Stiefkind-Adoption als ersten Schritt zu einem allgemeinen Adoptionsrecht für homosexuelle Paare betrachten.

Damit machten sie die positiven Möglichkeiten, die im Einzelfall in der Stiefkindadoption steckten, politisch zunichte, kritisierte Barth. Denjenigen, die ein allgemeines Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ablehnten, werde damit die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf unmöglich gemacht.

Die Stiefkind-Adoption knüpfe an die gegebene Situation an, dass ein Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ein leibliches Kind in diese Beziehung mitbringe. Eine gemeinschaftliche Adoption hingegen schaffe überhaupt erst die Konstellation, in der ein Kind statt in der Polarität zwischen männlichem und weiblichen Elternteil mit zwei Vätern oder zwei Müttern aufwachse, erläuterte Barth.

Das wichtigste Kriterium sei in dieser Frage das Kindeswohl, betonte Barth. «Die entscheidende Frage ist nicht, ob wir einen Mangel an Gleichbehandlung zwischen Ehen, nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beseitigen wollen», so der evangelische Theologe. Nur Gleiches müsse auch gleich behandelt werden.

Barth betonte, dass die EKD die Stiefkind-Adoption an sich für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht ablehne. Es könne Konstellationen geben, in denen es dem Kindeswohl mehr diene, über das kleine Sorgerecht hinaus die rechtliche Stellung gegenüber dem nicht-leiblichen Elternteil zu verbessern. Voraussetzung sei in jedem Fall, dass der andere leibliche Elternteil der Adoption zugestimmt habe und die staatlichen Stellen sehr sorgfältig prüften, ob dem Wohl des Kindes mit der Stiefkindadoption tatsächlich gedient sei.

18. Oktober 2004