EKD-Vertreter begrüßt Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen

Berlin (epd). Der Vizepräsident des Kirchamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, hat den Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen als außerordentlich begrüßenswert bezeichnet. Allerdings müsse jetzt eine intensive gesellschaftliche Debatte geführt werden, sagte Barth, der auch dem Nationalen Ethikrat angehört, am Freitag in einem epd-Gespräch in Berlin. Er erwarte, dass aus beiden großen Kirchen sehr unterschiedliche Stimmen zu der Frage laut werden.

In der Diskussion müsse beachtet werden, dass eine Patientenverfügung «nicht einfach wie ein Aktenstück herausgeholt und umgesetzt werden kann», betonte der EKD-Vertreter. Es komme auch auf das Urteil des Arztes an. Schon die Erstellung einer Patientenverfügung erfordere eine gründliche medizinische Beratung. Wer seine Verfügung gut begründen wolle, müsse sich in ein intensives Gespräch mit seinem Hausarzt begeben.

Wichtig ist Barth zufolge, dass der Inhalt der Verfügung so präzise wie möglich ist. Allgemeine Aussagen seien nicht ohne weiteres anwendbar. Darauf habe die Bioethik-Enquetekommission des Bundestags hingewiesen.

Da die Patientenverfügungen ein sehr umstrittenes Feld seien, sei eine intensive Aussprache über das Thema notwendig, sagte Barth. Darüber dürfe nicht «Ruckzuck» entschieden werden. Auch innerhalb der evangelischen Kirche gebe es dazu unterschiedliche Stimmen.

05. November 2004