Bischof Huber: Verbot religiöser Symbole in Berlin ein Irrweg

Bonn (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat das Berliner Gesetz zur Gleichbehandlung der Religionen als Irrweg kritisiert. Religiöse Symbole, Handlungen und Überzeugungen müssten nach ihrem Verhältnis zur freiheitlichen Demokratie bewertet werden, sagte Huber am Mittwoch in Bonn. Wenn sich der Staat gegen demokratiefeindliche Tendenzen wehre, dürfe dies nicht «in eine generelle Aktion gegen die Religionsgemeinschaften münden».

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte vor zwei Wochen ein Gesetz beschlossen, das Beschäftigten des öffentlichen Dienstes das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verbietet. Es untersagt nicht nur das Tragen eines muslimischen Kopftuches, sondern auch von christlichen und jüdischen Symbolen oder Kleidungsstücken wie Kreuz, Ordenstracht oder Kippa.

Die Kirchen stünden auf dem Boden der freiheitlichen Gesellschaftsordnung und spielten eine wichtige Rolle bei der Bildung von Werten und Überzeugungen, betonte Bischof Huber laut Redetext bei einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung. Damit prägten die Kirchen auch die Einstellung zum Gemeinwesen. Nicht von ungefähr gehörten sie zu den größten Trägern von Kindergärten.

In diesem Zusammenhang wandte sich Huber gegen «ein unkritisches Sympathisieren mit dem Konzept einer multireligiösen Gesellschaft». Die Grundhaltung von evangelischer und katholischer Kirche gälte «nicht mit der gleichen Selbstverständlichkeit für andere Religionen». So sei die Religionsfreiheit als individuelles Menschenrecht durch «den Islam im Ganzen bisher nicht anerkannt». Es fehle an der eindeutigen Zustimmung durch führende Vertreter der Muslime.

Der EKD-Ratsvorsitzende äußerte sich erneut kritisch zu einem türkischen EU-Beitritt und kritisierte staatliche Behinderungen der christlichen Kirchen in der Türkei. Andere Religionen müssten sich in Ländern mit christlicher Minderheit ebenso für die freie Religionsausübung einsetzen, «wie sie in den Staaten der Europäischen Union die Religionsfreiheit in Anspruch nehmen». Dies werde für die Kirchen ein Prüfstein für die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sein.

03. Februar 2005