EKD: Behinderung darf nicht alleiniger Grund für Spätabbrueche sein

Berlin/Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt politische Bemühungen zur Verringerung von Spätabtreibungen. Die Behinderung eines Kindes dürfe nicht alleiniger Grund für einen Abbruch sein, erklärte der EKD-Bevollmächtigte bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Stephan Reimers, am Freitag. Dies müsse auch im Gesetz klargestellt werden.

Am kommenden Mittwoch will der Bundestagsausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend in einer öffentlichen Anhörung über die Vermeidung von Spätabtreibungen beraten. Reimers forderte im Vorfeld, dringend bessere Rahmenbedingungen für Behinderte und chronisch Kranke zu schaffen, insbesondere finanzieller Art.

Zudem müssten psychosoziale Beratungsangebote auch vor einer vorgeburtlichen diagnostischen Untersuchung ausgebaut werden. Wenn spät im Verlauf der Schwangerschaft ein pathologischer Befund gestellt werde, bestünde aufgrund der großen Konfliktsituation ein gesteigerter Beratungsbedarf für die Schwangere, so Reimers. Bei dieser Entscheidung müsse der Frau jede mögliche Unterstützung gewährt werden, die ihr helfe, sich trotz einer Behinderung oder Krankheit ihres Kindes für das Leben zu entscheiden.

Bei einem pathologischen Befund müsse eine gesetzliche Pflicht zur Beratung bestehen, so Reimers. Außerdem solle eine dreitägige Bedenkzeit vor dem Abbruch verpflichtend sein, sofern nicht das Leben der Schwangeren akut gefährdet sei. Zu erwägen sei außerdem, bei Zweifeln über eine Schädigung des Kindes regelmäßig eine zweite Diagnose einzuholen.

11. Februar 2005