Grüne und EKD gegen Änderungen am Stammzellgesetz

Berlin (epd). Spitzenvertreter der Grünen und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben sich gegen Änderungen am Stammzellgesetz ausgesprochen. Das Klonen von Menschen für Forschungs- und Reproduktionszwecke sei in Deutschland zu Recht verboten, teilte die EKD am Mittwoch in Berlin mit. EKD und Grüne hatten sich zuvor zu einem Gespräch getroffen. Daran nahmen unter anderem der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber und die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth teil.

Bei dem Treffen sei es auch um Familien- und Entwicklungspolitik sowie Patientenverfügungen gegangen, hieß es weiter. Beim Thema Patientenverfügung herrsche noch intensiver Beratungsbedarf, meinten beide Seiten. Ein solcher Patientenwille am Lebensende könne ein würdevolles Sterben ermöglichen.

Die beiden Delegationen hätten diskutiert, wie die Rahmenbedingungen für Kinder in Deutschland verbessert werden könnten. Es müssten Voraussetzungen für ein qualifiziertes, auf Bildung ausgerichtetes Betreuungsangebot geschaffen werden. Gerade Kinder aus schwierigen Verhältnissen brauchten Unterstützung.

Die Runde bekannte sich ausdrücklich zu den Millenniumszielen der Vereinten Nationen zur Armutsbekämpfung. Dabei müsse auch die Frage der Entschuldung der ärmsten Länder weiter verfolgt werden, so die Delegierten.

An dem Treffen hatten unter anderem auch die Grünen-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Krista Sager und Katrin Göring-Eckardt, teilgenommen. Zur Kirchen-Delegation gehörten auch Hermann Barth, Vizepräsident des Kirchenamts der EKD, und Prälat Stephan Reimers, Bevollmächtigter der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland.

02. Juni 2005