Ministerium strebt Verbot für Sterbehilfe-Vermittlung an

Hannover (epd). Nach der Gründung des Sterbehilfe-Vereins «Dignitas-Deutschland» in Hannover strebt das niedersächsische Justizministerium ein Verbot für die wiederholte Vermittlung von aktiver Suizidhilfe an. «Die Gefahr liegt in einem professionellen Angebot, das den Tod zu einem Geschäft macht», sagte eine Sprecherin am Mittwoch vor Journalisten in Hannover. Das Ministerium prüfe zurzeit, mit welchen Mitteln dies unter Strafe gestellt werden könne.

Die 1998 in der Schweiz gegründete Organisation «Dignitas» hat nach eigenen Angaben bisher 453 schwerstkranke Menschen mit dem hoch dosierten Schlafmittel Natriumpentobarbital bei ihrem Suizid unterstützt. 253 von ihnen reisten dafür aus Deutschland in die Schweiz. Dort steht die Suizidhilfe nicht unter Strafe, sofern sie nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen heraus geschieht. «Dignitas» hatte am Montag in Hannover die erste Zweigstelle außerhalb Zürichs gegründet. Generalsekretär Ludwig A. Minelli kündigte an, Sterbewillige in die Schweiz vermitteln zu wollen.

Ministeriumssprecherin Jutta Rosendahl sagte, vorstellbar sei eine Initiative für ein Bundesgesetz, in dem ein Straftatbestand für regelmäßig vermittelte Suizidhilfe formuliert und ein Strafmaß festgesetzt werden müsse. Solange der Verein Hilfesuchende nur berate, könne er weder observiert noch strafrechtlich verfolgt werden. Erst bei einer Straftat wie dem Besitz von Natriumpentobarbital, das in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, könne die Polizei tätig werden.

28. September 2005