Sterbehilfe: Nordelbiens Kirchenleitung widerspricht Justizsenator

Kiel/Hamburg (epd). Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) ist mit seinem Eintreten für die aktive Sterbehilfe auf den Widerspruch der Nordelbischen Kirchenleitung gestoßen. «Sterben in Würde heißt, Sterbenden zu helfen, sie zu begleiten und ihnen beizustehen», erklärte das Leitungsgremium unter Vorsitz von Bischof Hans Christian Knuth am Mittwoch in Kiel. Unterdessen bekräftigte Kusch in der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» seine Position.

Der christdemokratische Justizsenator hatte im «Hamburger Abendblatt» eine Änderung des Paragrafen 216 des Strafgesetzbuches angeregt. Tötung auf Verlangen sollte nicht mehr strafbar sein. «Verantwortungsvolle, mitfühlende Sterbehilfe ist für mich kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe», so der CDU-Politiker.

Leben und Sterben des Menschen stünden nach christlichem Verständnis in Gottes Hand, so die Leitung der evangelischen Kirche in Hamburg und Schleswig-Holstein. Beides liege nicht in menschlicher Verfügungsmacht. Nach Ansicht der nordelbischen Kirchenleitung müsse Sterbenden mit verbesserter Schmerztherapie und mit menschlicher Nähe in der letzten Phase ihres Lebens geholfen werden: «Dabei erweist sich die wachsende Hospizbewegung als Segen.»

Der «Frankfurter Allgemeine Zeitung» sagte Kusch, der Staat habe den Wunsch eines Todkranken nach Hilfe beim Sterben zu respektieren. Für diese Position gebe es Zustimmung bei einfachen CDU-Mitgliedern, nicht aber in den Parteigremien, räumte er ein. Dennoch wolle er diese Diskussion fördern, denn die Gesetzgebung müsse sich an der gesellschaftlichen Wirklichkeit ausrichten.

Zum Vergleich verwies der Justizsenator auf die Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch, wonach des Recht der Mütter befristet über dem Recht des ungeborenen Kindes stehe. Verständnis äußerte der Unionspolitiker auch für die Eröffnung einer Filiale der Schweizer Sterbehilfevereinigung «Dignitas» in Hannover.

12. Oktober 2005