Hospiz Stiftung: Zustimmung zu aktiver Sterbehilfe ist gering

Berlin (epd). Die Zustimmung zu aktiver Sterbehilfe ist nach einer Studie der Deutschen Hospiz Stiftung geringer als bislang angenommen. Wenn die Befragten über die Möglichkeiten der Sterbebegleitung und Schmerzmedizin aufgeklärt würden, entschieden sich nur 35 Prozent für die Tötung auf Verlangen, sagte der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Donnerstag in Berlin.

Brysch zog damit Ergebnisse einer Forsa-Umfrage in Zweifel, die vor wenigen Tagen das Magazin "Stern" veröffentlicht hatte. Auf die Frage, ob es Ärzten erlaubt werden sollte, unheilbar kranke Menschen auf deren persönlichen Wunsch hin ein tödliches Mittel zu verabreichen, antworteten 74 Prozent der Befragten mit Ja.

Den meisten Menschen seien aber die Möglichkeiten eines würdevollen Sterbens gar nicht bekannt, so Brysch. Nur drei Prozent der Bevölkerung sei der Begriff "Palliativmedizin" vertraut, 20 Prozent wüssten, was sich hinter "Hospiz" verbirgt. Das sei die Ursache für die vermeintlich hohe Zustimmung zu aktiver Sterbehilfe.

In der Umfrage der Stiftung plädierten 56 Prozent der Befragten für den Einsatz von Palliativmedizin und Hospizarbeit. Die Befürwortung dieser Begleitung von Sterbenden ist der Stiftung zufolge seit dem Jahr 2000 etwa gleich geblieben. Frauen sprechen sich in stärkerem Maße für palliative Betreuung aus als Männer (62 Prozent zu 50 Prozent).

Unter den Parteianhängern ist der Anteil der Befürworter der aktiven Sterbehilfe bei SPD, Union, Grünen und FDP etwa gleich und liegt bei gut 30 Prozent. Unter den Anhängern der Linkspartei sprachen sich 53 Prozent, bei den rechtsextremen Parteien DVU und Republikaner 95 Prozent für aktive Sterbehilfe aus.

Brysch kritisierte, dass es in Deutschland nach wie vor zu wenig Palliativbetten gebe. Die Versorgungsquote liege bei zwei Prozent. Etwa vier Prozent der Sterbenden würden durch ehrenamtliche Hospizarbeit betreut. Das Verbot der aktiven Sterbehilfe müsse aufrechterhalten werden, so Brysch. Das Strafrecht bedürfe keiner Änderung.

20. Oktober 2005