Behinderte sollen per Gesetz vor Diskriminierung geschützt werden

Berlin (epd). Union und SPD wollen Behinderte künftig per Gesetz vor Diskriminierung schützen. Das Merkmal "Behinderung" solle Bestandteil eines geplanten Antidiskriminierungsgesetzes werden, erfuhr der epd am Freitag in Berlin aus Unionskreisen

Noch strittig sei bei den Koalitionsgesprächen aber, wie viele Diskriminierungsmerkmale insgesamt in das neue Gesetz aufgenommen werden. Diese Frage solle die Hauptverhandlungsrunde der Koalitionäre klären. Unklar sei noch, ob sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzen kann, neben Behinderung auch noch Alter und sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmale anzuerkennen.

Die Justiz-Arbeitsgruppe habe sich in den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, drei von vier EU-Richtlinien gegen Diskriminierung "eins zu eins" in deutsches Recht umzusetzen, hieß es weiter. Geplant sei auch, dass die Federführung beim Gesetzentwurf zurück an das Bundesjustizministerium geht.

Bislang lag sie beim Familienministerium, wo nach Vorstellungen der bisherigen Bundesregierung eine Informations- und Beschwerdestelle eingerichtet werden sollte. Gemeinsam mit dem künftigen Arbeits- und Sozialministerium werde das Familienministerium aber weiterhin an der Ressortabstimmung beteiligt, hieß es nun.

Die evangelische und die katholische Kirche äußerten sich zurückhaltend zu den Plänen. Entscheidend sei, dass die wichtigsten Diskriminierungsmerkmale erfasst würden, sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesregierung und der EU, Prälat Stephan Reimers. Dies erscheine ihm bei der gegenwärtigen Diskussion gewährleistet. Aus dem Büro der Deutschen Bischofskonferenz in Berlin hieß es, möglicherweise lasse die Koalitionsvereinbarung genügend Spielraum.

Die vier EU-Richtlinien beziehen sich auf den Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben sowie bei Dienstleistungen oder dem Abschluss von Verträgen und zur Gleichstellung von Mann und Frau. Anfang September war ein rot-grüner Gesetzentwurf dazu im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gescheitert.

Während die EU im Zivilrecht den Schutz auf Diskriminierung aus ethnischen und rassischen Gründen beschränkt, umfasste das Antidiskriminierungsgesetz der rot-grünen Koalition auch die Merkmale Religion und Weltanschauung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung. Die damalige Opposition lehnte es als "bürokratisches Monstrum" ab.

04. November 2005