Gericht verbietet Ladenöffnung in Neumünster am ersten Advent

Schleswig/Frankfurt a.M. (epd). Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht hat am Freitag entschieden, dass die Geschäfte in Neumünster am ersten Advent nicht geöffnet sein dürfen. Die Nordelbische Kirche begrüßte die Entscheidung. Für andere Städte in Schleswig-Holstein ist die Gerichtsentscheidung nicht bindend.

Hintergrund ist, dass laut Gesetz eine Ladenöffnung an Adventssonntagen im Dezember verboten ist, in diesem Jahr aber der erste Advent im November liegt. Nach der Rechtsauffassung der Kirche muss das Ladenöffnungsverbot aber auch in diesem Fall gelten.

Erhebliche Proteste gegen den verkaufsoffenen ersten Advent gab es ebenfalls in Hessen, wo in nahezu allen größeren hessischen Städten die Läden geöffnet sind. Deshalb entschieden die Frankfurter Kirchen, dass das traditionelle Stadtgeläut zur Vorweihnachtszeit ausfällt.

Mit der Entscheidung des Schleswiger Gerichts werde das Bewusstsein der Bevölkerung für den Schutz kirchlicher Feiertage geschärft, erklärte der Vorsitzende der Nordelbischen Kirchenleitung, Bischof Hans Christian Knuth. Er hoffe, dass nach dem Urteil auch Geschäftsleute anderer Städte entscheiden, ihre Läden am ersten Adventssonntag geschlossen zu halten. Auch Propst Stefan Block, dessen Kirchenkreis Neumünster das Normenkontrollverfahren initiiert hatte, zeigte sich zufrieden. Das Gericht habe die Position der Kirche zum Feiertagsschutz gestärkt.

25. November 2005