EKD-Ratsvorsitzender Huber mahnt Religionsfreiheit für Christen an

Essen (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat Religionsfreiheit für Christen in islamischen Ländern gefordert. Die Religionsfreiheit sei ein universales Menschenrecht, erklärte Huber laut Redemanuskript am Freitag in Essen. "Wir finden uns nicht damit ab, dass es insbesondere Christen sind, die unter Einschränkungen und Verletzungen dieses Menschenrechtes zu leiden haben", betonte er. Die Religionsfreiheit schließe auch das Recht zum Wechsel der Religion oder Weltanschauung ein.

Die Freiheit der Religion meine nicht nur das Recht des Individuums, sondern müsse auch die gemeinschaftliche Ausübung von Religion ermöglichen, erklärte Huber weiter. Er kritisierte, dass in islamischen Staaten die Abkehr vom Islam oft noch mit der Todesstrafe bedroht sei. Zudem werde die Verkündigung anderer Glaubensauffassungen neben dem Islam vielfach unterdrückt.

Der Ratsvorsitzende bekräftigte die Notwendigkeit zum Dialog bei Betonung des eigenen Profils zwischen den Religionen. Toleranz sei keine Beliebigkeit, erklärte Huber weiter. Sie setze vielmehr voraus, "dass Menschen zu dem stehen, was ihnen wichtig ist, und deshalb auch achtungsvoll mit dem umgehen, was anderen wichtig ist".

Christen glaubten daran, dass sich der eine Gott in seinem Sohn Jesus offenbart habe. Der Islam sehe in Jesus lediglich einen Propheten, der dem Propheten Mohammed untergeordnet sei. Aus theologischen Gründen sind nach Auffassung Hubers multireligiöse Feiern und Gebete möglich, bei denen die Unterschiede der Religionen gewahrt bleiben. Interreligiöse Feiern seien jedoch abzulehnen.

09. Februar 2008

EKD-Pressemitteilung

Vortrag des EKD-Ratsvorsitzenden