Diakonie beharrt auf Kirchenmitgliedschaft von Angestellten

Berufung gegen Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts

Hamburg (epd). Das Diakonische Werk Hamburg beharrt darauf, dass seine Angestellten auch künftig Mitglied einer Kirche sein müssen. Landespastorin Annegrethe Stoltenberg kündigte am Montag Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg an. Das Gericht hatte das Diakonische Werk zu drei Monatsgehältern Entschädigung verurteilt, weil es eine türkischstämmige Sozialpädagogin nicht einstellen wollte, die den Kircheneintritt verweigert hatte (Az.: 20 Ca 105/07).

Stoltenberg zeigte sich davon überzeugt, dass die Diakonie auch nach Inkrafttreten des Anti-Diskriminierungsgesetzes eine Kirchenzugehörigkeit für die Mitarbeitenden fordern dürfe. Statt der Muslimin war eine Inderin christlichen Glaubens eingestellt worden. Unterstützung erhielt Stoltenberg vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und vom Diakonischen Werk der EKD. Das Verfahren wird vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg verhandelt.

Die türkischstämmige Klägerin, die nach eigenen Angaben ihren muslimischen Glauben nicht praktiziert, hatte sich auf eine Stelle für das Projekt "Integrationslotse" beworben. Das vom Bund und der EU geförderte Projekt soll die berufliche Integration von erwachsenen Migranten fördern. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts verlange die Tätigkeit keine Kirchenmitgliedschaft, weil die Frau nicht im "verkündungsnahen Bereich" arbeite.

Eine Unterscheidung zwischen verkündungsnahen und verkündungsfernen Tätigkeiten sei weder nach deutschem noch nach europäischem Recht zulässig, erklärte Wolfgang Teske, Vize-Präsident des Diakonischen Werks der EKD. Das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht erlaube es Kirche und Diakonie, eine Kirchenmitgliedschaft ohne Rücksicht auf die Art der Tätigkeit zu fordern, ergänzte Burkhard Guntau, Vizepräsident im EKD-Kirchenamt in Hannover. An dieser Rechtslage habe auch das Anti-Diskriminierungsgesetz nichts geändert.

18. Februar 2008

Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der EKD