Guntau wird neuer Präsident im Landeskirchenamt Hannover

Hannover (epd). Der Kirchenjurist Burkhard Guntau wird neuer Präsident des Landeskirchenamtes der hannoverschen Landeskirche. Er ist zurzeit Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der 59-Jährige wird am 1. Mai Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eckhart von Vietinghoff, der Ende April mit 63 Jahren vorzeitig in den Ruhestand geht, teilte die Landeskirche am Donnerstag mit. Guntau leitet künftig die Verwaltung der mit mehr als drei Millionen Mitgliedern größten evangelischen Landeskirche in Deutschland.

Burkhard Guntau wurde am Donnerstag vom Kirchensenat der hannoverschen Landeskirche in das Amt berufen. Der gebürtige Hildesheimer studierte in Göttingen Jura und war zunächst Rechtsanwalt in Langenhagen bei Hannover. 1977 ging er in den Justizdienst des Landes Niedersachsen. 1979 wurde er Richter am Amtsgericht Hannover und dort fünf Jahre später zum Vorsitzenden Richter ernannt. Nach neun Jahren im niedersächsischen Justizministerium wechselte Guntau 1993 in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. Der Landtag wählte ihn zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts.

Drei Jahre später kehrte Guntau, der verheiratet ist und zwei erwachsene Söhne hat, zurück nach Hannover. Seitdem leitet er im Kirchenamt der EKD die Rechtsabteilung. Vor zwei Jahren wurde er zum Vizepräsidenten ernannt. Außerdem ist Guntau seit 1991 Mitglied der hannoverschen Landessynode. Seit 1992 gehört er dem Kirchensenat der Landeskirche an und ist dort stellvertretender Vorsitzender. Der Kirchensenat ist eines der sechs kirchenleitenden Gremien der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

Der bisherige Präsident Eckhart von Vietinghoff leitet das Landeskirchenamt seit 1984. Er gehörte zwölf Jahre lang dem Rat der EKD an. Von Vietinghoff gilt als Vermittler und Vordenker in der evangelischen Kirche. Der gebürtige Göttinger war zunächst im Staatsdienst, unter anderem in der niedersächsischen Staatskanzlei. 1980 wurde der promovierte Jurist Oberstadtdirektor in Hildesheim, bis er 1984 zur Kirche wechselte.

21. Februar 2008

Pressemitteilung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers


Von der EKD-Zentrale ins Landeskirchenamt

Der Jurist Guntau leitet künftig das Kirchenamt der größten evangelischen Landeskirche

Von Rainer Clos (epd)

Hannover (epd). In Kirchenkreisen war es eine mit Spannung erwartete Personalie: Wer wird neuer Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers? Burkhard Guntau (59), Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), folgt auf Eckhart von Vietinghoff (63), entschied nun der Kirchensenat der mit drei Millionen Mitgliedern größten evangelischen Landeskirche.

Für die hannoversche Kirche sei es ein großer Gewinn, dass der leitende EKD-Jurist das Präsidentenamt übernimmt, sagte Landesbischöfin Margot Käßmann. Darin zeige sich auch die hohe Verbundenheit von Guntau mit seiner Heimatkirche. Seit 1991 ist der Jurist, der verheiratet ist und zwei erwachsene Söhne hat, Mitglied der hannoverschen Landessynode. Dem Kirchensenat der Landeskirche gehört er als stellvertretender Vorsitzender an.

Einen Einschnitt stellt der Wechsel allemal dar. Denn der Jurist Vietinghoff steht seit 24 Jahren an der Spitze des hannoverschen Landeskirchenamtes. In verschiedenen Leitungsgremien der evangelischen Kirche erwarb er sich als vorausschauender Verwaltungsmann und Vordenker struktureller Reformen in der evangelischen Kirche hohen Respekt. Ende April geht er vorzeitig in Ruhestand.

Der neue Präsident weist auffällige Parallelen im beruflichen Werdegang mit dem Amtsinhaber auf. Wie Vietinghoff kam Guntau über den Staatsdienst zur Kirche. Mit Verwaltungsjuristen, die sich den Blick von außen bewahren, sei die evangelische Kirche stets gut gefahren, sagen Kenner.

Der Rechtsanwalt ging 1977 in die niedersächsische Justizverwaltung - Richter am Amtsgericht Hannover, Vorsitzender Richter und das Justizministerium waren seine Stationen. Nach der Wiedervereinigung wechselte Guntau zur Justizverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt – zuletzt war der dort Vizepräsident des Oberverwaltungs- und des Landesverfassungsgerichts.

Seit 1996 leitet der versierte Jurist, der auch dem Johanniter-Orden angehört, die Rechtsabteilung im EKD-Kirchenamt. Vor zwei Jahren rückte er zum Vizepräsidenten der EKD-Zentrale auf. Antidiskriminierungsgesetz, Sonntagsschutz, Beichtgeheimnis, Religionsfreiheit oder Militärseelsorge – auf den verschiedenen Feldern des Staatskirchenrechtes bewies Guntau hohe Kompetenz, stets verbunden mit einem sachlichen Urteil. Daneben veröffentlichte er Aufsätze und Beiträge zum Staatskirchen- und Kirchenrecht. Überdies ist er Herausgeber eines Kommentars zur EKD-Grundordnung.

Als Einbahnstraße lässt sich der aktuelle Wechsel von der EKD-Zentrale ins Landeskirchenamt allerdings kaum deuten. Denn in der Gegenrichtung gewinnt auch das EKD-Kirchenamt Leitungspersonal aus der hannoverschen Landeskirche. Beispiele dafür sind Auslandsbischof Martin Schindehütte und die künftige Leiterin der Europaabteilung Dine Fecht-Stuckenschmidt, die davor im Dienst der Landeskirche waren.

21. Februar 2008