Grünes Licht für Kirchenfusion in Mitteldeutschland

Fortschritt für protestantischen Reformprozess

Wittenberg (epd). Der Reformprozess in der evangelischen Kirche gewinnt weiter an Gestalt. Zwei Synoden in Ostdeutschland haben am Wochenende grünes Licht für die Fusion ihrer Landeskirchen gegeben. Auf parallel tagenden Sitzungen in Wittenberg stimmten die Thüringer Landeskirche und die Kirchenprovinz Sachsen am Samstag in geheimer Wahl der Verfassung für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Bereits am Donnerstag hatte die Föderationssynode das Dokument bestätigt.

Die künftige EKM hat zwischen Südthüringen und Altmark rund 930.000 Mitglieder. Sie verfügt nur noch über einen Bischof, eine Synode und ein Kirchenamt. Die EKM-Verfassung enthält in 95 Artikeln die grundlegenden Bestimmungen zu Aufgaben und Struktur der Fusionskirche und tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Der neue Landesbischof soll im März 2009 von der Landessynode gewählt werden. Hauptgründe für die Fusion sind Einsparungen und die Vereinfachung der Verwaltung.

Es wird der erste derartige Zusammenschluss zweier annähernd gleichgroßer Landeskirchen in Ostdeutschland. 2004 hatten sich bereits die Berlin-brandenburgische und die kleine Kirche der Schlesischen Oberlausitz mit 1,3 Millionen beziehungsweise 64.000 Mitgliedern zusammengetan. Die neue Kirche firmiert unter dem Kürzel EKBO (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz).

Auf der Synode der Thüringer Landeskirche (stimmten 56 Kirchenparlamentarier mit Ja, vier lehnten die Verfassung ab. Es gab eine Enthaltung. Bei der Tagung der Kirchenprovinz Sachsen stimmten 68 Synodale der Verfassung zu, vier stimmten mit Nein. Auch hier gab es eine Enthaltung.

Unmittelbar nach den Entscheidungen äußerten sich die Bischöfe Christoph Kähler (Thüringen) und Axel Noack (Kirchenprovinz Sachsen) erleichtert über das Votum der Kirchenparlamentarier. "Ich bin froh, dass die neue Verfassung in allen drei Synoden angenommen wurde", erklärte Noack. Kähler betonte, mit dem Abstimmungsergebnis sei "eine gute Grundlage für den Aufbruch der neuen Kirche" gelegt. Die Gemeindeglieder werden bei den Kirchenleitungsentscheidungen stärker beteiligt als bisher", bekräftigte Kähler, der stellvertretender Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist.

Der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hermann Barth, äußerte sich nach dem Wahlausgang "erleichtert und beglückt". Bei den Abstimmungen über die Verfassung habe auch der "Reformschwung" innerhalb der EKD auf dem Spiel gestanden, sagte er in einem Grußwort vor der Synode der Kirchenprovinz Sachsen. Der Vorsitzende der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in Deutschland (UEK), Bischof Ulrich Fischer (Karlsruhe), erklärte, der Zusammenschluss der beiden Landeskirchen habe "Orientierungsqualität" und werde zu "einem Modell für den weiteren Weg der Evangelischen Kirche in Deutschland".

Die Zusammenarbeit beider Kirchen begann bereits im Jahr 2000 mit einem "Vertrag über die verbindlich strukturierte Kooperation mit dem Ziel einer Föderation". 2007 stimmten beide Landessynoden für eine Vereinigung der Kirchen. In der EKM-Verfassung werden unter anderem der haupt- und ehrenamtliche Dienst in der Kirche, theologische Bekenntnisfragen, Finanzwesen, Kirchenmitgliedschaft und Gerichtsbarkeit geregelt.

06. Juli 2008

UEK-Pressemitteilung „Ein Modell für den weiteren Weg der Evangelischen Kirche in Deutschland“