Bischof Huber: Religionen wichtig für öffentlichen Diskurs

Karlsruhe (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat die Bedeutung der Religionsgemeinschaften für den öffentlichen Diskurs betont. Staat und Gesellschaft seien dabei auf Kräfte angewiesen, die nicht nur ihre Eigeninteressen vertreten, sondern den "Sprachlosen eine Stimme verleihen," sagte Huber beim Jahresempfang der badischen Bischöfe für die Bundesgerichte am Donnerstagabend in Karlsruhe.

Die im Grundgesetz enthaltene Religionsfreiheit verbinde die wechselseitige Unabhängigkeit von Staat und Kirche mit der Anerkennung des Öffentlichkeitsauftrags der Kirchen. Die Religionsneutralität des Staates diene dazu, die volle Religionsfreiheit zu sichern. Jedoch wäre es ein Missverständnis, daraus eine Gleichgültigkeit des Staates gegenüber dem Wirken der Religionsgemeinschaften abzuleiten, sagte Huber.

Das Grundgesetz privilegiere nicht die christlichen Kirchen, sondern behandle alle religiösen Überzeugungen und Religionsgemeinschaften gleich. Beispielsweise könne auch der Islam den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts erlangen. Es entspreche dem Kern des christlichen Glaubens, die Menschenwürde, die Menschenrechte und damit die Religionsfreiheit auch Menschen anderen Glaubens zuzuerkennen, sagte der Ratsvorsitzende.

Dabei müsse auf Alleinvertretungsansprüche verzichtet werden. Toleranz meine dabei nicht, alles für richtig zu halten, sagte Huber. Eine freiheitliche Gesellschaft brauche eine wache, selbstbewusste Toleranz, die den Dialog einfordert, um gemeinsame Antworten auf wichtige Fragen zu suchen.

11. Juli 2008

„Freiheit und Verantwortung - Die Bedeutung der Reformation für die neuzeitliche Entwicklung des Verhältnisses von Staat und Kirche“ - Vortrag des EKD-Ratsvorsitzenden beim „Karlsruher Foyer“