Erinnerung an 60 Jahre EKD-Grundordung

Schwäbisch Gmünd (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat an die vor 60 Jahren verabschiedete Grundordnung der EKD erinnert. Von einer damaligen "Konfliktgemeinschaft", die bereit war Differenzen auszuhalten und auszutragen, sei die EKD inzwischen zu einer "Reformgemeinschaft" geworden, sagte der Berliner Bischof am Freitagabend laut Redemanuskript am ehemaligen Sitz der EKD in Schwäbisch Gmünd. Huber enthüllte eine Stele und würdigte den Beitrag des damaligen Kanzleileiters Hans Asmussen (1898-1968) für die Neuordnung der EKD.

Asmussen habe unverzichtbare Aufgaben für die EKD übernommen und sie in erheblichem Maße mitgeprägt, fügte Huber hinzu. Bei allen Unterschieden von Frömmigkeitsformen und Kirchenprofilen in den verschiedenen Regionen Deutschlands präge sich in der EKD "immer deutlicher ein gemeinsamer Reformgeist und ein gemeinsamer Reformwille aus", sagte Huber. Dazu zählten unter anderem die Bereitschaft zum missionarischen Aufbruch und die Bemühung, durch Verkündigung und Bildung das Evangelium zu den Menschen zu bringen.

Schwäbisch Gmünd war von April 1946 bis Herbst 1949 der vorläufige Ort der Kirchenkanzlei, heute Kirchenamt genannt. Ratsvorsitzender der EKD war zu dieser Zeit der württembergische Bischof Theophil Wurm. Der in Flensburg geborene Asmussen hatte große Bedeutung für den christlichen Widerstand im Nationalsozialismus. Er war bei der Verfassung des Altonaer Bekenntnisses und der Barmer Theologischen Erklärung (1934) beteiligt sowie nach Ende des Krieges am Stuttgarter Schuldbekenntnis.

Nach einem Streit mit Wurm und dem Theologieprofessor Karl Barth, ebenfalls im Widerstand aktiv, gab Asmussen sein Amt 1948 ab. Ein Jahr später wurde der Sitz der EKD-Kirchenkanzlei nach Hannover verlegt. Die EKD wurde im August 1945 im nordhessischen Treysa als Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen ins Leben gerufen. Nach ihrer am 13. Juli 1948 verabschiedeten Verfassung, der Grundordnung, liegen ihre Aufgaben vor allem bei Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche und bei den Außenbeziehungen.

11. Juli 2008

Ansprache des EKD-Ratsvorsitzenden

Weitere Informationen zu „60 Jahre Grundordnung der EKD"