Evangelische Kirche fordert Verbot von Sterbehilfeorganisationen

Bremen (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) fordert ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen, wie sie in der Schweiz bestehen. Die EKD trete gegenüber der Politik dafür ein, die kommerzielle Beihilfe und Vermittlung zur Selbsttötung zu verbieten, sagte der stellvertretende Ratsvorsitzende, Thüringens Landesbischof Christoph Kähler, bei der EKD-Synode am Sonntag in Bremen. Kähler ergänzte, auch eine rechtliche Einschränkung der sogenannten Garantenpflicht des Arztes werde verworfen. Zudem lehne die EKD eine rechtliche Verankerung der ärztlichen Beihilfe zum Suizid ab.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland zwar verboten. Sterbewillige fahren jedoch in die Schweiz, um sich etwa beim Verein Dignitas beim Sterben helfen zu lassen. Diese Organisation verfügt mittlerweile über einen deutschen Ableger. Darauf wollen mehrere unionsgeführte Bundesländer mit einer Gesetzesänderung reagieren. Der Bundesrat hatte sich im Sommer nicht auf eine entsprechende Initiative einigen können.

Diese Position ist Kähler zufolge in einer Orientierungshilfe zum Problem des assistierten Suizids festgehalten. Dieses bislang noch nicht veröffentlichte Papier wurde von Mitgliedern der EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung formuliert.

02. November 2008

Einbringung des Bericht des Rates der EKD durch Landesbischof Christoph Kähler (Stv. EKD-Ratsvorsitzender)