Kirchen und Ärzte erörtern medizinethische Fragen

Berlin/Hannover/Bonn (epd). In der Debatte über Patientenverfügungen haben die beiden großen Kirchen und die Ärzteschaft hervorgehoben, dass derartige Vorausverfügungen "keinen Königsweg" darstellen, sondern immer auf Interpretation angewiesen seien. Besondere Bedeutung komme deshalb der sogenannten Vorsorgevollmacht zu, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag veröffentlicht wurde. Mit dieser Vollmacht werde sichergestellt, dass im Ernstfall eine Person beteiligt ist, die das Vertrauen des Patienten genießt und zu Entscheidungen bevollmächtigt ist.

Im Bundestag liegen drei Gesetzentwürfe vor, die sich etwa bei der Reichweite der Verfügung und der Rolle des Bevollmächtigten unterscheiden. Bei dem Spitzentreffen forderten Kirchen und Ärztekammer auch einen Ausbau des Hospizwesens und der palliativmedizinischen Betreuung. Die ärztliche Mitwirkung bei der Selbsttötung wird klar abgelehnt.

Ein weiteres Thema waren ethische Fragen der Transplantationsmedizin. Dabei werben Kirchen und Ärzte für eine Intensivierung der Aufklärung über Organspenden, um mehr freiwillige Organspenden zu erreichen. Die Delegationen wurden geleitet vom Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, und dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe.

21. November 2008

EKD-Pressemitteilung