EKD: Christen zur Wahrung der Menschenrechte verpflichtet

Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat an die Verpflichtung der Christen erinnert, für die Wahrung der Menschenrechte weltweit einzutreten. In vielen Ländern der Erde käme es auch 60 Jahre nach Verabschiedung der Menschenrechtserklärung zu eklatanten Verstößen gegen die elementaren Rechte, sagte der EKD-Auslandsbischof Martin Schindehütte am Montag in Hannover.

Als Beispiel nannte der für Ökumene und Auslandsarbeit zuständige Bischof die Verfolgung von Christen im indischen Bundesstaat Orissa und im Irak. Nicht hinnehmbar sei auch der Gesetzentwurf im Iran, der einen "Abfall" vom Islam mit der Todesstrafe bedroht und damit Nichtmuslime akut gefährde. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei von grundsätzlicher Bedeutung für die Menschenrechte. Wenn die Religionsfreiheit bedroht werde, seien damit alle individuellen und politischen Freiheiten gefährdet.

Schindehütte erinnerte daran, dass sich die Menschenrechte nicht auf die bürgerlichen Freiheitsrechte beschränkten. Die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen beziehe sich auch auf soziale Rechte wie das Recht auf Arbeit, Bildung und Erholung. Deren Einlösung bleibe eine politische Aufgabe.

Ungeachtet ihrer politischen Entstehungsgeschichte sind die Menschenrechte Schindehütte zufolge im Kern christlich geprägt. "Für Christen ist die Gottesbeziehung das entscheidende Widerlager, an dem sich auch unsere eigenen Interessen als christliche Bürger in Staat und Gesellschaft brechen. Die Menschenwürde ist eine Gabe Gottes." Wenn die Kirche für die Wahrung der Menschenrechte eintrete, folge sie dem von Jesus Christus vorgegebenen Weg. Wo einzelne oder Gruppen entrechtet, verfolgt und verletzt würden, müssten sich Christen einmischen.

08. Dezember 2008

EKD-Pressemitteilung