Kirchliche Verbände begrüßen bessere Beratung bei Spätabtreibungen

Berlin/Dresden (epd). Protestanten und Katholiken haben den Bundestagsbeschluss zu einer besseren Beratung bei Spätabtreibungen begrüßt. Sachsens Landesbischof Jochen Bohl sagte dem epd am Donnerstag in Dresden, es sei "ein gutes Ergebnis" erzielt worden. Die Parlamentarier hätten über viele Jahre auf hohem Niveau diskutiert. "Die Lösung rechtfertigt die Anstrengungen."

Frauen, die ein behindertes oder nicht lebensfähiges Kind erwarten, sollen künftig besser beraten werden. Der Bundestag hatte am Mittwochabend eine Beratungspflicht für Ärzte und eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der Diagnose und der ärztlichen Indikation für eine Abtreibung beschlossen. Die Schwangeren können die Beratung ablehnen, die Ärzte sind aber unter Androhung eines Bußgelds verpflichtet, sie anzubieten. Die neue Regelung gilt für alle Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche, obwohl als Spätabtreibungen in der Regel Abbrüche nach der 22. Woche bezeichnet werden.

Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Thomas Rachel, erklärte, das von einer klaren Mehrheit aus Mitgliedern aller Fraktionen außer der Linken beschlossene Gesetz sei ein wichtiger Beitrag zum Lebensschutz und eine verlässliche Hilfe für schwangere Frauen. Es beseitige einen "bedenklichen Abtreibungsautomatismus" nach vorgeburtlichen Untersuchungen.

Der Bundesverband Evangelische Frauen in Deutschland begrüßte die neuen Regelungen ebenfalls, verlangte aber, dass der Anspruch der Schwangeren auf umfassende und unabhängige Beratung im Mutterpass aufgeführt werden müsse. Frauen müssten selbst entscheiden, welche Untersuchungen und welche Hilfen sie wollen, so der Verband.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) reagierte "mit großer Zustimmung". ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer dankte den Abgeordneten aus Union, SPD, von der FDP und den Grünen, die in äußerst schwierigen Verhandlungen den Abstimmungserfolg herbeigeführt hätten. Es komme nun darauf an, den Beschluss präzise umzusetzen. Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands erklärte, der Bundestag habe ein deutliches Signal gegen die Ausgrenzung von Behinderten gesetzt.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung reagierte mit "großer Erleichterung" auf die gesetzlichen Änderungen, die noch im den Bundesrat beraten werden müssen, aber nicht zustimmungspflichtig sind. Die Beratungspflicht und die Bedenkzeit seien eine wichtige Hilfe für Frauen, die unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert werden, ein behindertes Kind zu erwarten. Der Verband habe seit Jahren gefordert, dass werdende Eltern über die Lebensperspektiven mit einem behinderten Kind informiert werden müssten.

14. Mai 2009