EKD-Auslandsbischof bedauert Urteil gegen Mor Gabriel

Hannover (epd). Auslandsbischof Marin Schindehütte von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat ein Urteil des Kreisgerichts im türkischen Midyat gegen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel bedauert. Schindehütte äußerte sich am Montag in Hannover besorgt über die Enteignung eines 27 Hektar großen Waldstücks, das bisher zum Besitz des Klosters im Südosten der Türkei gehörte: "Die Tatsache, dass der türkische Staat Nutznießer des Urteils ist, ist sehr genau zu prüfen." Es müsse unbedingt vermieden werden, "dass Mor Gabriel Stück um Stück beschnitten und geschwächt wird, bis das Kloster nicht mehr funktionsfähig ist", sagte der Auslandsbischof.

Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die Enteignung eines Waldstücks durch den türkischen Staat zulässig sei. Dasselbe Gericht bestätigte ebenfalls in der vergangenen Woche den Besitzanspruch des Klosters auf landwirtschaftliche Flächen. Ein erstes Urteil im Mai hatte die Kirchen und internationale Prozessbeobachter zuversichtlich gestimmt. Damals hatte das Gericht Besitzansprüche von Bauern aus den umliegenden Dörfern gegen das traditionsreiche Kloster abgewiesen, das als geistliches Zentrum der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei gilt. Mor Gabriel ist mit seiner mehr als 1.600-jährigen Geschichte eines der ältesten christlichen Klöster.

Bischof Schindehütte mahnte erneut die uneingeschränkte Religionsfreiheit in der Türkei an: "Zur Religionsfreiheit zählt auch, dass eine Religionsgemeinschaft sich im Rahmen allgemeinen Rechts selbst organisieren darf und die Grundlagen für ihre Existenzfähigkeit erhalten kann", so der EKD-Auslandsbischof.

29. Juni 2009