Karlsruher Urteil zu Berliner Ladenöffnungsgesetz am 1. Dezember

Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 1. Dezember sein Urteil zum Berliner Ladenöffnungsgesetz. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Der Erste Senat entscheidet über die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Nach der seit 2006 geltenden Regelung dürfen in Berlin die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Dagegen hatten die Berliner Kirchen geklagt.

Weniger weitreichend als in Berlin sind die Vorschriften der anderen Bundesländer, wo Läden nur an drei bis sechs Sonntagen öffnen dürfen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Zuständigkeit zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Bundesländer über. Bei der mündlichen Verhandlung im Juni wies Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier darauf hin, dass es um die Grundsatzfrage "nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen" gehe.

Bischof Wolfgang Huber von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hatte die weitreichende Regelung zur Ladenöffnung kritisiert, die von einem "beunruhigenden Mangel an religiöser und kultureller Achtung" zeuge. Der "Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung" sei ein wichtiges Element der Lebenskultur und habe eine Jahrtausende alte, umfassende Tradition. Schon werktags reize das Berliner Gesetz mit Öffnungszeiten rund um die Uhr "alles aus", sagte Huber.

Unterstützung erhielten die Kirchen von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die jedoch nicht selbst geklagt hat. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels sieht dagegen "keinerlei Zusammenhang zwischen dem bedauernswerten Rückgang des Gottesdienstbesuchs und den Ladenöffnungszeiten". Die Kirchen sollten an verkaufsoffenen Sonntagen selbst mehr Angebote machen.

Arbeitswissenschaftler hatten bei der mündlichen Verhandlung empfohlen, es solle "so wenig Sonntagsarbeit wie möglich geben". Zwar werde die Gesundheit nicht automatisch beeinträchtigt, doch sei die Sonntagsarbeit ein Risikofaktor für die Gesundheit, sagte der Arbeitswissenschaftler Peter Knauth von der Universität Karlsruhe.

10. November 2009